GeltungsbereichStablecoins (EMT, ART), Krypto-Dienstleister (CASP), öffentliche Coin-Angebote
ZulassungCASP-Lizenz in einem EU-Mitgliedstaat ermöglicht EU-weiten Pass (wie MiFID II für Wertpapiere)
Stablecoin-RegelnAusgeber bedeutender Stablecoins müssen tagesgenaue Reserven nachweisen und sind der EBA unterstellt
NFTsGrundsätzlich außerhalb des MiCA-Anwendungsbereichs, sofern nicht fungibel oder als Wertpapier einzustufen
DeFiVollständig dezentralisierte Protokolle ohne identifizierbaren Herausgeber sind vorläufig ausgenommen
DeutschlandBaFin setzt MiCA um; Deutsche-Bank-Tochter DWS und Commerzbank haben Krypto-Lizenzen erhalten
Quelle: Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA); BaFin; ESMA.