GRV · Entgeltpunkte · Rentenlücke · Riester · bAV · DRV-Daten 2026
Full Retirement Age: 67.0 years
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—
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Die gesetzliche Rente in Deutschland wird nach einer transparenten Formel berechnet. Grundlage ist das Umlageverfahren: Heutige Beitragszahler finanzieren die heutigen Rentner. Für jeden Beitragsjahrgang werden Entgeltpunkte gutgeschrieben.
Rentenformel (§ 64 SGB VI)
Rente = EP × ZF × RAF × aRW
| Jahr | Rentenwert West | Anpassung |
|---|---|---|
| 2022 | 36,02 EUR | +5,35% |
| 2023 | 37,60 EUR | +4,39% |
| 2024 | 39,32 EUR | +4,57% |
| 2025 | 39,32 EUR | Prognose ±0,5–1,5% |
| 2026 | ca. 39,32–40,00 EUR | Abhängig Lohnentwicklung |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV) · 2025/2026: Prognose · Rentenwert Ost seit 2024 angeglichen
Das Sicherungsniveau vor Steuern (Standardrente nach 45 Beitragsjahren im Verhältnis zum Durchschnittslohn) ist gesetzlich bis 2025 bei mindestens 48% gesichert (§ 154 Abs. 3 SGB VI). Für die Zeit danach wird ein weiteres Absinken erwartet, sofern keine Reformen erfolgen.
| Jahr | Rentenniveau (netto) | Rente bei 3.000 EUR netto |
|---|---|---|
| 2010 | ca. 52% | 1.560 EUR |
| 2020 | ca. 50% | 1.500 EUR |
| 2026 | ca. 48% | 1.440 EUR |
| 2030 (Prognose) | ca. 46–47% | 1.380–1.410 EUR |
| 2040 (Prognose) | ca. 44–45% | 1.320–1.350 EUR |
Ab 2030: Prognose Rentenkommission 2019 / BMAS Rentenbericht 2024 · Keine Gewähr
Produkte: Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), Beamtenversorgung, Rürup-Rente
Steuer: Vollständig abzugsfähig (Rürup), Rente zu 100% steuerpflichtig ab 2040
Geeignet für: Alle Pflichtversicherten und Selbstständige (Rürup)
Produkte: Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Steuer: Staatliche Zulagen + Sonderausgabenabzug; bAV steuer-/sozialabgabenfrei in Ansparphase
Geeignet für: Arbeitnehmer, Familien mit Kindern (Riester), Betriebe (bAV)
Produkte: ETF-Depot, Immobilien, Lebensversicherung (nicht staatlich gefördert)
Steuer: Abgeltungsteuer 26,375% auf Kapitalerträge; Immobilien nach 10 Jahren steuerfrei
Geeignet für: Alle – flexibelste Schicht, kein Rentenalter-Lock-in
| Situation | Entgeltpunkte/Jahr | Rentenwert (aRW 39,32 EUR) |
|---|---|---|
| Durchschnittseinkommen (45.358 EUR brutto 2025) | 1,0 EP | 39,32 EUR/Monat |
| 2× Durchschnitt (90.716 EUR) | 2,0 EP (max. 2,0) | 78,64 EUR/Monat |
| Halbes Durchschnittseinkommen (22.679 EUR) | 0,5 EP | 19,66 EUR/Monat |
| Kindererziehungszeit (nach 1992) | 1,0 EP/Jahr (3 Jahre) | 39,32 EUR/Monat je Jahr |
| Pflege eines Angehörigen (Pflegegrad 2+) | bis 1,0 EP/Jahr | bis 39,32 EUR/Monat |
| Minijob (556 EUR/Monat) | ca. 0,148 EP/Jahr | ca. 5,82 EUR/Monat |
Durchschnittseinkommen 2025: Schätzung DRV · Kindererziehungszeit: 3 Jahre für nach-1992-Geborene · Mütterrente berücksichtigt
Rentenformel: Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Rentenwert West 2024: 39,32 EUR/Punkt. Beispiel: 40 Punkte × 1,0 × 1,0 × 39,32 = 1.572,80 EUR Bruttorente. 1 Entgeltpunkt = 1 Jahr Durchschnittseinkommen (2025: ca. 45.358 EUR brutto).
Regelrentenalter: 67 Jahre (Geburtsjahrgänge ab 1964). Rente mit 63 bei 45 Versicherungsjahren (Langzeitversicherte), aber 0,3% Abzug/Monat (3,6%/Jahr). 2 Jahre früher = −7,2% dauerhaft. Hinausschieben über 67: +0,5%/Monat Zuschlag.
Letztes Nettoeinkommen minus Nettorente. Rentenniveau 2026: ca. 48% (netto). Bei 3.000 EUR netto: Rente ca. 1.440 EUR, Lücke 1.560 EUR/Monat. Kapital für diese Lücke (3,5% Entnahme, Deutschland): 1.560 × 12 ÷ 0,035 = ca. 535.000 EUR.
Für Geringverdiener und Familien mit Kindern ja: Grundzulage 175 EUR + 300 EUR/Kind (nach 1992). Förderquote für Geringverdiener bis 90%. Für Gutverdiener ohne Kinder: oft besser ETF-Depot (keine Gebühren, keine Verrentungspflicht, flexibler). Vergleich immer individuell prüfen.
Kindererziehungszeiten werden als Entgeltpunkte angerechnet: vor-1992-geborene Kinder 2,5 EP, nach-1992-geborene Kinder 3 EP. Wert 2024: 2,5 × 39,32 = 98,30 EUR/Monat extra pro vor-1992-Kind. Kein Antrag nötig – wird automatisch berechnet. Gilt auch für Väter als Haupterzieher.
Drei-Schichten-Modell: Schicht 1 (GRV, Rürup). Schicht 2 (Riester, bAV). Schicht 3 (ETF-Depot, Immobilien). Faustregel: Lücke × 12 ÷ 0,035 = benötigtes Kapital. Bei 800 EUR/Monat Lücke: 274.000 EUR. Mit 30 Jahren bis Rente und 7% ETF: ca. 270 EUR/Monat Sparplan.
Deutsche GRV-Rente wird ins Ausland gezahlt. EU/EWR: volle Zahlung ohne Abzüge. Mit Abkommen (USA, Kanada, Australien, Japan, Schweiz): Zahlung möglich. Steuerlich: Quellensteuer auf deutsche Renten im Ausland. Beratung bei DRV und Finanzamt vor geplantem Auslandsruhestand empfohlen.
Entgeltumwandlung: Teile des Bruttogehalts fließen in bAV, steuer- und sozialabgabenfrei bis 8% der BBG (2026: ca. 7.248 EUR/Jahr). Arbeitgeber muss seit 2019 mind. 15% Zuschuss zahlen. Im Rentenalter: voll steuerpflichtig + GKV-Beitragspflicht (wichtig: Freibetrag 2026 ca. 187 EUR/Monat beachten).
Für die private und betriebliche Altersvorsorge in Deutschland gibt es vier Hauptinstrumente mit sehr unterschiedlichen steuerlichen Profilen, Förderungen und Flexibilitäten. Die richtige Wahl hängt stark von der individuellen Situation ab.
| Merkmal | Riester | Rürup | bAV | ETF-Depot |
|---|---|---|---|---|
| Steuerliche Förderung | Zulage + Sonderausgaben bis 2.100 EUR | Sonderausgaben bis 29.344 EUR | Steuer-/SV-frei bis 8% BBG | Sparerpauschbetrag 1.000 EUR |
| Staatliche Zulage | 175 EUR + 300 EUR/Kind | Keine | AG-Zuschuss 15% | Keine |
| Flexibilität | Mitnahme bei Jobwechsel | Nicht kündbar | Bedingt portabel | Vollständig flexibel |
| Rentenalter | 67 Jahre (Pflicht) | Mindestens 62 Jahre | Regelalter (67) | Frei wählbar |
| Kapitalentnahme | Möglich (Förderungsrückzahlung) | Nicht möglich | Einschränkungen | Jederzeit möglich |
| Besteuerung Auszahlung | Voll steuerpflichtig | Voll steuerpflichtig | Voll steuerpflichtig + GKV | 26,375% Abgeltungsteuer |
| Beitragsgarantie | Ja (mind. eingezahlte Beiträge) | Nein | Meist ja | Nein |
| Geeignet für | Arbeitnehmer, Familien | Selbstständige, Gutverdiener | Arbeitnehmer mit AG-Zuschuss | Alle, lange Ansparphase |
Stand 2026 · BBG = Beitragsbemessungsgrenze · GKV = Gesetzliche Krankenversicherung · Keine Finanzberatung
Die Riester-Rente ist am vorteilhaftesten für Geringverdiener mit Kindern: Bei einem Einkommen von 20.000 EUR brutto und zwei Kindern (nach 1992 geboren) beträgt die Förderquote bis zu 90%. Das heißt: Von 2.100 EUR Jahresbeitrag kommen 175 EUR Grundzulage + 600 EUR Kinderzulagen + Steuererstattung (je nach Steuersatz) vom Staat.
Für Selbstständige ohne Zugang zur GRV ist die Rürup-Rente (Basisrente) oft die erste Wahl: Beiträge bis 29.344 EUR/Jahr (2026, Einzelperson) sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Bei einem Steuersatz von 42% spart ein Selbstständiger bei maximalem Beitrag ca. 12.300 EUR Steuern pro Jahr.
Das deutsche Rentensystem bietet mehrere legale Möglichkeiten, die eigene Rente zu erhöhen. Diese Optionen werden von vielen Versicherten nicht genutzt, obwohl sie erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können.
Wer früher als 67 in Rente gehen möchte, kann den Abzug von 0,3%/Monat durch freiwillige Ausgleichszahlungen an die DRV kompensieren. Ab 50 Jahren möglich. Beispiel: 2 Jahre frühere Rente (24 Monate × 0,3% = 7,2% Rentenabzug). Bei 1.500 EUR Bruttorente: 108 EUR/Monat Verlust. Ausgleich kostet typisch 15.000–40.000 EUR je nach Rentenanspruch. Lohnt sich bei Lebenserwartung über 80 Jahren. DRV kann individuelle Auskunft geben.
Für jeden Monat, den Sie über das Regelrentenalter (67) hinaus weiterarbeiten, erhalten Sie 0,5% mehr Rente (0,5% Zugangsfaktor pro Monat). 12 Monate später = 6% mehr Rente. Bei 1.500 EUR Rente: 90 EUR/Monat mehr, lebenslang. Zusätzlich: Ein weiteres Arbeitsjahr ergibt ca. 1 Entgeltpunkt mehr (bei Durchschnittsverdienst). Kombination: 12 Monate später + 1 Entgeltpunkt = ca. 6% Zugangsfaktor-Zuschlag + 39,32 EUR/Monat mehr.
Kindererziehungszeiten werden automatisch angerechnet: 3 Entgeltpunkte pro Kind (nach 1992 geboren), 2,5 EP für vorher geborene Kinder (Mütterrente). Auch Väter können anrechnen, wenn sie Haupterzieher waren – DRV-Antrag erforderlich. Pflegezeiten: Wer Angehörige mit Pflegegrad 2+ pflegt (mindestens 10h/Woche), erwirbt Rentenpunkte durch Beiträge der Pflegekasse (§ 44 SGB XI). Prüfen: Renteninformation der DRV auf Vollständigkeit kontrollieren.
Wer in bestimmten Jahren keine Pflichtbeiträge gezahlt hat (Auslandsstudium, Selbstständigkeit ohne Versicherung, Elternzeit ohne Kindererziehungszeit), kann diese Lücken durch freiwillige Beiträge schließen. Mindestbeitrag 2026: ca. 100 EUR/Monat. Maximalbeitrag: ca. 1.385 EUR/Monat. Besonders relevant für die Wartezeit (35 oder 45 Jahre) für Rente mit 63. DRV kann Rentenpunktpreis und Rendite individuell berechnen.
Seit Juli 2021 gibt es die Grundrente in Deutschland. Sie soll Menschen schützen, die jahrzehntelang gearbeitet, aber wegen niedrigem Einkommen nur geringe Rentenansprüche aufgebaut haben. Die Grundrente wird automatisch geprüft und ausgezahlt – kein gesonderter Antrag ist erforderlich.
| Kriterium | Anforderung / Wert |
|---|---|
| Mindest-Grundrentenzeiten | 33 Jahre Pflichtbeitragszeiten (inkl. Kindererziehung, Pflege) |
| Volle Grundrente ab | 35 Jahre Grundrentenzeiten |
| Einkommensgrenze Alleinstehende | 1.300 EUR/Monat brutto |
| Einkommensgrenze Paare | 1.950 EUR/Monat brutto (gemeinsam) |
| Maximale Grundrente (2026) | ca. 418 EUR/Monat (bei 35 Jahren, sehr niedrigem Einkommen) |
| Typische Grundrente | 100–200 EUR/Monat für Berechtigte |
| Wer prüft? | Deutsche Rentenversicherung (automatisch) |
| Kombination mit GRV-Rente | Grundrente wird zur regulären Rente addiert |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV) · BMAS · Stand 2026 · Einkommensgrenzen können sich ändern
Die Grundrente profitiert besonders Frauen, die wegen Teilzeitarbeit oder Kindererziehungszeiten niedrige Rentenansprüche haben. Da sie automatisch geprüft wird (Finanzamt gleicht Einkommensdaten ab), müssen Betroffene keinen Antrag stellen. Allerdings ist die Einkommensgrenze zu beachten: Bei einem Ehepaar mit 2.000 EUR gemeinsamem Einkommen besteht kein Anspruch auf Grundrente.
Die Rentenlücke ist individuell und hängt von Einkommen, Beitragsjahren, Lebensstil im Ruhestand und anderen Einkünften ab. Folgende Szenarien illustrieren typische deutsche Situationen:
| Profil | GRV-Bruttorente | Letztes Netto | Rentenlücke/Monat |
|---|---|---|---|
| Medianeinkommen, 45 Jahre | ca. 1.769 EUR (45 EP × 39,32 EUR) | ca. 2.800 EUR netto | ca. 1.031 EUR |
| Gutverdiener 70.000 EUR brutto, 40 Jahre | ca. 2.490 EUR (max. 2 EP/Jahr) | ca. 4.000 EUR netto | ca. 1.510 EUR |
| Geringverdiener 25.000 EUR, 35 Jahre | ca. 688 EUR (0,55 EP/J × 35 J) | ca. 1.700 EUR netto | ca. 1.012 EUR |
| Teilzeit (Frau), 25 Jahre Vollzeit + 10 Jahre Teilzeit | ca. 1.100 EUR | ca. 2.200 EUR netto | ca. 1.100 EUR |
| Selbstständiger ohne GRV, 30 Jahre privat | 0 EUR GRV | ca. 4.500 EUR netto | ca. 4.500 EUR |
Schätzwerte · Bruttorente, vor Steuern und Krankenversicherungsbeitrag · Rentenniveau 2026 ca. 48% (netto) · Keine Finanzberatung
Für die Kapitalberechnung zur Schließung der Lücke gilt in Deutschland die angepasste 3,5%-Entnahmeregel (statt US-Standard 4%): Benötigtes Kapital = Monatliche Rentenlücke × 12 ÷ 0,035. Bei 1.000 EUR/Monat Lücke: 1.000 × 12 ÷ 0,035 = 342.857 EUR. Dieses Kapital muss zusätzlich zur GRV-Rente angespart werden.
In Deutschland sind die meisten Erwerbstätigen rentenversicherungspflichtig. Das System finanziert sich über das Umlageverfahren: Die Beiträge der heute Erwerbstätigen finanzieren die aktuellen Rentenleistungen. Der Beitragssatz beträgt 2026 insgesamt 18,6% des Bruttolohns – je zur Hälfte vom Arbeitnehmer (9,3%) und Arbeitgeber (9,3%) getragen.
| Personengruppe | GRV-Status | Alternative / Besonderheit |
|---|---|---|
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte | Pflichtversichert | 18,6% Beitragssatz (je 9,3% AG/AN) |
| Beamte (Bund, Länder, Kommunen) | Nicht versichert | Beamtenversorgung (Pension) statt GRV |
| Freiberufler mit Kammer (Ärzte, Anwälte, Architekten) | Befreit (auf Antrag) | Versorgungswerk der jeweiligen Kammer |
| Selbstständige (allgemein) | Nicht pflichtversichert | Freiwillige Versicherung möglich (§ 7 SGB VI) |
| Handwerker (Meisterpflicht) | Pflichtversichert (18 Jahre) | Nach 18 Jahren Befreiung möglich |
| Minijobber (bis 556 EUR/Monat) | Opt-out möglich (aber Versicherung empfohlen) | Arbeitgeber zahlt 15% Pauschalbeitrag |
| Geringfügig Beschäftigte (über 556 EUR) | Pflichtversichert | Volle Versicherung wie reguläre Beschäftigung |
Quelle: SGB VI · Stand 2026 · Beitragsbemessungsgrenze West 2026: ca. 91.200 EUR/Jahr
Für Selbstständige ist die fehlende GRV-Versicherungspflicht ein erhebliches Risiko. Eine Studie des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) zeigt, dass Selbstständige im Alter überproportional häufig von Altersarmut betroffen sind, wenn sie keine private Altersvorsorge aufgebaut haben. Die freiwillige Weiterversicherung in der GRV (§ 7 SGB VI) ist für Selbstständige in den ersten Jahren eine prüfenswerte Option, da die Beiträge steuerlich als Sonderausgaben absetzbar sind.
Ein wichtiger Aspekt für Minijobber: Wer nicht aktiv aus der Rentenversicherungspflicht ausstritt (Opt-out), zahlt den Arbeitnehmer-Eigenanteil (ca. 3,6% des Lohns) und baut damit tatsächlich Rentenpunkte auf. Bei 556 EUR Monatsgehalt über 40 Jahre: ca. 10 Entgeltpunkte = ca. 393 EUR/Monat Rente (bei aRW 39,32 EUR). Für viele Minijobber ist der Verzicht auf den Opt-out langfristig vorteilhafter.
Das Regelrentenalter in Deutschland liegt für alle Geburtsjahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren. Für frühere Jahrgänge gilt eine Übergangsregelung: Jahrgang 1958 → 66 Jahre, Jahrgang 1961 → 66 Jahre und 6 Monate. Frühzeitige Rente ist möglich: (1) Rente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre): Ab 63 mit Abzügen von 0,3%/Monat. (2) Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre, 'Rente mit 63'): Ab 63 ohne Abzüge. (3) Rente für Schwerbehinderte: Ab 60 bei GdB 50+, mit Abzügen; ohne Abzüge ab 62. Alle Rentenbeginn-Optionen finden sich auf der DRV-Renteninformation, die jährlich zugesandt wird.
Die drei größten Einflussfaktoren auf die GRV-Rente sind: (1) Anzahl der Entgeltpunkte: Jedes Jahr Beitragszahlung ergibt Punkte. Bei 45 Jahren Durchschnittseinkommen: 45 EP × 39,32 EUR = 1.769 EUR Bruttorente. (2) Zugangsfaktor: Früher in Rente = Abzug 0,3%/Monat; später = Zuschlag 0,5%/Monat. 2 Jahre früher = dauerhaft 7,2% weniger Rente. (3) Aktueller Rentenwert (aRW): Steigt jährlich lohnindexiert (2022: +5,35%, 2023: +4,39%, 2024: +4,57%). Weitere Faktoren: Kindererziehungszeiten (3 EP pro Kind nach 1992), Pflegezeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit (ALG I zählt, ALG II seit 2011 nicht mehr).
Die Grundrente wurde 2021 eingeführt und soll Altersarmut bekämpfen. Voraussetzung: Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (Pflichtbeitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten). Bei 33 Jahren erfolgt eine schrittweise Erhöhung, die volle Grundrente gibt es ab 35 Jahren. Einkommensgrenze: Alleinstehend bis 1.300 EUR/Monat brutto, Paare bis 1.950 EUR. Darüber wird sie anteilig abgeschmolzen. Maximale Grundrente ca. 418 EUR/Monat. Die DRV prüft automatisch – kein Antrag erforderlich. Tipp: Wer knapp unter der Wartezeit ist, kann durch freiwillige Beiträge die 33 Jahre erreichen.
Die gesetzliche Rente in Deutschland ist durch mehrere Garantien abgesichert: (1) Rentenniveau-Garantie: Das Sicherungsniveau vor Steuern darf laut §154 Abs. 3 SGB VI nicht unter 48% sinken (bis 2025 gesetzlich garantiert, Verlängerung politisch diskutiert). (2) Beitragssatz-Deckel: Der Beitragssatz darf bis 2025 nicht über 20% steigen (aktuell 18,6%). (3) Staatsgarantie: Als Teil des öffentlichen Rentensystems steht der Bund hinter den Rentenansprüchen. Herausforderungen: Demografischer Wandel (Alterung, weniger Beitragszahler), sinkende Geburtenrate, steigende Lebenserwartung. Prognose: Ohne Reformen könnte das Rentenniveau nach 2025 auf 44–45% sinken (Rentenkommission 2019). Das GRV-System wird weiter existieren, aber die Leistungen könnten real sinken – Ergänzung durch private Vorsorge bleibt wichtig.
In Deutschland gilt für die meisten Arbeitnehmer Rentenversicherungspflicht: Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zahlen 18,6% des Bruttolohns als Beitrag (je zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Beitragsbemessungsgrenze 2026: ca. 91.200 EUR/Jahr West (7.600 EUR/Monat) – darüber werden keine Beiträge mehr berechnet. Von der Pflicht befreit sind: Beamte (eigene Versorgung), Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke (Ärzte, Anwälte, Architekten), Geringfügig Beschäftigte (Minijob bis 556 EUR, können aber freiwillig beitragen). Selbstständige: Grundsätzlich nicht pflichtversichert, Ausnahmen für Handwerker, Lehrer, Hebammen u.a. Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung. Seit 2024 können Selbstständige durch das Jahressteuergesetz einfacher in die GRV optieren.
Den Kapitalwert (Barwert) Ihrer zukünftigen GRV-Rente können Sie grob schätzen: Kapitalwert = Monatliche Bruttorente × 12 × Barwertfaktor. Der Barwertfaktor hängt von Lebenserwartung und Diskontrate ab. Einfache Schätzung: Lebenserwartung 85 Jahre, Renteneintritt 67 Jahre = 18 Rentenjahre. Barwertfaktor bei 2% Diskontrate: ca. 15. Bei 1% Diskontrate: ca. 16. Beispiel: 1.500 EUR/Monat Rente × 12 × 16 = 288.000 EUR Kapitalwert. Wichtig: Dieser Wert muss versteuert werden (Rentenbesteuerungsanteil steigt jährlich). Ab Renteneintritt 2040: 100% steuerpflichtig. Die DRV bietet keinen direkten Kapitalwertrechner an, aber dieser Wert hilft beim Vermögensgesamtüberblick.