ETF-SteuernLesezeit: ca. 20 Minuten· Aktualisiert: 29. Mai 2026

ETF-Steuern in Deutschland 2026: Vorabpauschale, Teilfreistellung und Abgeltungsteuer vollständig erklärt

Die 8 wichtigsten Erkenntnisse

  • ✓ Abgeltungsteuer: 25% + 5,5% SolZ = 26,375% auf Kapitalerträge aus ETFs.
  • ✓ Teilfreistellung Aktien-ETFs: 30% steuerfrei → effektive Last nur ~18,46% (26,375% × 70%).
  • ✓ Anleihen-ETFs: 0% Teilfreistellung → volle 26,375% — deutlicher Nachteil gegenüber Aktien-ETFs.
  • ✓ Vorabpauschale: jährliche Mindeststeuer auf thesaurierende ETFs, Abbuchung im Januar vom Verrechnungskonto.
  • ✓ Basiszins 2025: 2,53% (BMF). Vorabpauschale = Basiszins × 70% × Fondswert Jahresbeginn × (1 - Teilfreistellung).
  • ✓ Freistellungsauftrag: 1.000 EUR/Jahr (Single) bei Broker hinterlegen — automatische Freistellung.
  • ✓ FIFO-Regel: Älteste Anteile werden bei Verkauf zuerst steuerlich erfasst — bei Sparplan mit vielen Tranchen relevant.
  • ✓ Günstigerprüfung: Falls persönlicher Steuersatz unter 25%, kann Veranlagungsweg günstiger sein (Anlage KAP).

1. ETF-Steuern: Grundlagen nach InvStG 2018

Seit der Reform durch das Investmentsteuergesetz (InvStG) 2018, gültig ab 1. Januar 2018, werden ETFs in Deutschland nach einem vereinfachten Pauschalsteuersystem besteuert. Das alte Transparenzprinzip, bei dem Anleger jede Fondstransaktion einzeln versteuern mussten, entfiel. Das neue System basiert auf drei Kernkonzepten: Abgeltungsteuer, Teilfreistellung und Vorabpauschale.

Für deutsche Anleger werden ETF-Steuern bei inländischen Depots vollständig automatisch vom Broker einbehalten und an das Finanzamt abgeführt (Quellensteuerabzug). Eine Steuererklärung ist für diese Erträge meist nicht erforderlich — außer in speziellen Konstellationen (ausländisches Depot, Günstigerprüfung, Kirchensteuer).

Die drei Säulen der ETF-Besteuerung (InvStG 2018)

1
1. Abgeltungsteuer
25% Steuer auf alle Kapitalerträge, plus 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Steuer selbst = 26,375% Gesamtbelastung. Gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne.
2
2. Teilfreistellung
Reduzierung der Bemessungsgrundlage je nach Fondstyp. Aktien-ETFs: 30% steuerfrei. Mischfonds: 15% steuerfrei. Anleihen-ETFs: 0% steuerfrei.
3
3. Vorabpauschale
Jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds, um Steuerstundung zu begrenzen. Basis: Basiszins (BMF) × 70% × Fondswert am Jahresanfang.

2. Abgeltungsteuer: Satz, Berechnung und Kirchensteuer

Die Abgeltungsteuer von 25% gilt als Pauschalsatz für Kapitalerträge in Deutschland und gilt unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die Steuer selbst (nicht auf den Ertrag): 25% × 1,055 = 26,375%. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 8% (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9% (übrige Bundesländer) Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer, was die Gesamtlast auf ca. 27,8-28,6% erhöht.

Steuerberechnung: Beispiel Aktien-ETF Ausschüttung

PositionBetrag
Bruttoausschüttung1.000,00 EUR
Teilfreistellung (30% bei Aktien-ETF)- 300,00 EUR
Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage700,00 EUR
Abgeltungsteuer (25%)- 175,00 EUR
Solidaritätszuschlag (5,5% auf Steuer)- 9,63 EUR
Nettoausschüttung815,37 EUR
Effektiver Steuersatz auf Bruttoertrag18,46%

Ohne Freistellungsauftrag. Kein Kirchensteuersatz. (Source: InvStG 2018, BMF)

Günstigerprüfung: Falls der persönliche Einkommensteuersatz unter 25% liegt (typisch bei Geringverdienern oder Rentnern), kann die Veranlagung zur Einkommensteuer günstiger sein als die Abgeltungsteuer. Das Finanzamt prüft dies auf Antrag automatisch im Rahmen der Steuererklärung (Anlage KAP, Zeile "Günstigerprüfung beantragen"). Zu viel gezahlte Steuer wird erstattet.

3. Teilfreistellung: Nach ETF-Typ differenziert

Die Teilfreistellung nach §20 InvStG reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage je nach Fondstyp. Sie gilt für alle drei Ertragsarten: Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne. Das entscheidende Kriterium ist der Aktienanteil des Fonds gemäß seinen Anlagebedingungen — nicht der tatsächliche aktuelle Anteil.

FondstypMindest-AktienanteilTeilfreistellungEffektive SteuerBeispiele
Aktien-ETF≥ 51%30%~18,46%MSCI World, S&P 500, FTSE All-World
Mischfonds25-50%15%~22,42%Multi-Asset ETFs
Anleihen-ETF< 25%0%26,375%iShares IEGA, Xtrackers XGLE
Geldmarkt-ETF0%0%26,375%XEON, CSH2
Immobilien-Fonds (inländ.)60%~10,55%Offene Immobilienfonds
Immobilien-Fonds (ausländ.)80%~5,28%Ausländische REITs-Fonds

(Source: §20 InvStG 2018, BMF)

Wichtig: Die Teilfreistellung ist fondstyp-spezifisch und wird vom Broker automatisch berücksichtigt. Anleger müssen sie nicht manuell berechnen. Der Fondstyp ist im Wertpapierprospekt und in der KIID (Key Investor Information Document) angegeben.

Praxishinweis: Bei 60/40-Portfolios (60% Aktien-ETF, 40% Anleihen-ETF) entsteht eine gemischte effektive Steuerbelastung: 60% der Erträge mit ~18,46% + 40% mit 26,375% = ca. 21,62% gewichtet. Anleihen-ETFs erhöhen die Gesamtsteuerlast des Portfolios messbar.

4. Vorabpauschale: Formel, Beispiel und Praxis

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für Investmentfonds, die verhindert, dass Anleger durch thesaurierende Fonds Steuern unbegrenzt verschieben. Sie wurde mit dem InvStG 2018 eingeführt und löste das komplexere alte System der ausschüttungsgleichen Erträge ab.

Formel Vorabpauschale (vereinfacht):

Basisertrag = Fondswert (01.01.) × Basiszins × 70%

Vorabpauschale = Min(Basisertrag, tatsächlicher Wertzuwachs)

Vorabpauschale (netto) = Vorabpauschale - Ausschüttungen des Jahres

Basiszins 2025: 2,53% (BMF-Bekanntmachung). Bei thesaurierenden Fonds: keine Ausschüttungen zum Abzug.

Berechnungsbeispiel: Thesaurierender Aktien-ETF 2025

PositionBetrag
Fondswert am 01.01.202550.000 EUR
Basiszins 2025 (BMF)2,53%
Basisertrag (50.000 × 2,53% × 70%)886,75 EUR
Angenommener Wertzuwachs 2025 (z.B. +8%)4.000 EUR
Vorabpauschale (Min aus beiden)886,75 EUR
Teilfreistellung 30% (Aktien-ETF)- 266,03 EUR
Steuerpflichtige Vorabpauschale620,73 EUR
Abgeltungsteuer (26,375%)163,72 EUR
Januar-Abbuchung vom Verrechnungskonto163,72 EUR

Thesaurierender Aktien-ETF, kein Freistellungsauftrag genutzt. (Source: InvStG §18, BMF Basiszins 2025: 2,53%)

Praxistipp: Die Vorabpauschale wird automatisch im Januar vom Verrechnungskonto abgebucht. Stellen Sie sicher, dass ausreichend Liquidität vorhanden ist. Liegt kein Guthaben vor, kann der Broker einen Dispositionskredit einräumen oder eine Teilliquidation kleiner Fondsanteile vornehmen. Empfehlung: Mindestens 200-300 Euro auf dem Verrechnungskonto als Puffer für größere Depots.

Wichtig: Bei negativem oder sehr niedrigem Basiszins (z.B. 2020: negativer Basiszins) entfällt die Vorabpauschale vollständig. 2021: negativer Basiszins → keine Vorabpauschale für 2021. 2022: Basiszins 0,55% → geringe Vorabpauschale. 2023: 2,55%. 2024: 2,29%. 2025: 2,53%. (Source: BMF-Jahresbekanntmachungen)

5. Freistellungsauftrag optimal einrichten

Der Sparerpauschbetrag beträgt seit 2023 1.000 Euro pro Jahr für ledige Steuerpflichtige und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare (früher: 801/1.602 Euro). Durch den Freistellungsauftrag beim Broker werden Kapitalerträge bis zur angegebenen Summe ohne Steuerabzug gutgeschrieben.

PersonenstandSparerpauschbetrag/JahrHinweis
Ledig / Alleinstehend1.000 EURKann auf mehrere Broker aufgeteilt werden
Verheiratet / Zusammenveranlagt2.000 EURGemeinsamer Freistellungsauftrag möglich
Minderjährige Kinder1.000 EUREigener Freibetrag für Kinderdepot

Bei mehreren Depots muss der Freistellungsauftrag aufgeteilt werden. Strategisch am sinnvollsten: Freistellungsauftrag vollständig auf das Depot mit den höchsten jährlichen Kapitalerträgen konzentrieren (typischerweise das größte Depot). Die Aufteilung meldet das Bundeszentralamt für Steuern zentral; Überschreitungen müssen in der Steuererklärung nachgemeldet werden.

Optimierungstipp: Der Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge gemeinsam: Zinsen auf Tagesgeld, Ausschüttungen, Vorabpauschalen und realisierte Kursgewinne. Wer also 800 Euro Tagesgeld-Zinsen hat, verbleiben nur noch 200 Euro Freistellung für ETF-Erträge. Tagesgeldkonto und ETF-Depot idealerweise beim selben Broker, um einfacher zu verwalten.

6. Thesaurierend vs. ausschüttend: Steuervergleich

Vor dem InvStG 2018 hatten thesaurierende Fonds einen klaren Steuervorteil durch Steuerstundung. Seit 2018 begrenzt die Vorabpauschale diesen Vorteil erheblich. Im Ergebnis sind beide Varianten für reine Akkumulierer steuerlich nahezu gleichwertig, solange der Basiszins moderat ist.

MerkmalThesaurierendAusschüttend
SteuerzahlungJanuar (Vorabpauschale) + VerkaufSofort bei Ausschüttung
ReinvestitionAutomatisch, kostenlosManuell oder Sparplan-Aufstockung
CashflowKein laufender CashflowRegelmäßige Ausschüttungen
FreistellungsnutzungNur bei Vorabpauschale/VerkaufBei jeder Ausschüttung
SteuerstundungPartiell (Basisertrag statt voller Gewinn)Nein
Ideal fürAkkumulierungsphaseEntnahmephase / Rente

Praktische Empfehlung: In der Akkumulierungsphase (Sparplan) ist ein thesaurierender ETF einfacher — keine manuelle Reinvestition, niedrigere Transaktionskosten. In der Entnahmephase (Rente) liefern ausschüttende ETFs regelmäßigen Cashflow ohne Verkauf. Populäre Wahl für Entnahmephase: Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (Ausschütter, WKN: A1JX52), aktuelle Ausschüttungsrendite ~1,5-2% p.a.

7. FIFO-Regel: Auswirkungen auf Sparplan-Anleger

Nach deutschem Steuerrecht (§23 EStG und InvStG) gilt bei Wertpapierverkäufen die FIFO-Methode (First In, First Out): Die zuerst erworbenen Anteile gelten als zuerst veräußert. Bei einem langjährigen Sparplan mit hunderten von Kauftranchen bedeutet das:

  • Ältere Anteile haben typischerweise die größten Gewinne (länger im Depot).
  • Beim Teilverkauf werden diese ältesten (und renditestärksten) Anteile zuerst steuerlich erfasst.
  • Das erhöht die Steuerlast bei frühen Teilentnahmen im Vergleich zu einem Verkauf jüngerer Anteile.

FIFO-Beispiel: Sparplan-Teilverkauf

Depot: Monatlicher Sparplan 200 EUR seit Januar 2020. Aktuell: 10.000 EUR Depotwert, 6.000 EUR investiert. Zu verkaufen: 2.000 EUR.

Kauf-TrancheEinstandAktuellGewinn
Jan 2020 (FIFO: zuerst verkauft)200 EUR~380 EUR+90% → hohe Steuer
Jan 2024 (neuere Tranche)200 EUR~240 EUR+20% → niedrigere Steuer

FIFO erzwingt, die gewinnstärksten alten Tranchen zuerst zu versteuern. Gegen-Strategie: Vollverkauf des gesamten ETFs, sofortiger Rückkauf (setzt FIFO-Uhr zurück) — mit Transaktionskosten und ggf. Kursrisiko verbunden.

8. Steuererklärung: Wann ist Anlage KAP nötig?

Nicht nötig (Normalfall)
Deutsches Depot, Freistellungsauftrag korrekt hinterlegt, Erträge innerhalb des Sparerpauschbetrags. Broker übernimmt alles automatisch.
Pflicht: Ausländisches Depot
Bei Depots außerhalb Deutschlands (z.B. Interactive Brokers UK, DEGIRO Niederlande) wird keine deutsche Abgeltungsteuer einbehalten. Erträge müssen selbst in der Anlage KAP angegeben werden.
Pflicht: Überschreitung Sparerpauschbetrag
Wenn Gesamterträge über 1.000 Euro (Single) liegen und der Freistellungsauftrag verbraucht ist, übernimmt der Broker die Abführung — aber Überprüfung in Anlage KAP sinnvoll.
Freiwillig: Günstigerprüfung
Falls persönlicher Steuersatz unter 25% liegt (z.B. Student, Rentner mit geringem Einkommen), ist Veranlagung zur Einkommensteuer günstiger. Antrag über Anlage KAP, Zeile 4.
Freiwillig: Kirchensteuer-Erstattung
Kirchensteuer auf Kapitalerträge wurde 2015 automatisiert — Broker führt sie direkt ab. Trotzdem lohnt sich die Überprüfung bei größeren Erträgen.

9. Häufige Steuerfehler bei ETFs

Fehler 1: Freistellungsauftrag nicht hinterlegt
Broker zieht Abgeltungsteuer direkt ab — Erstattung nur über Steuererklärung möglich.
Fehler 2: Vorabpauschale ignoriert
Im Januar kein Guthaben auf Verrechnungskonto — Broker muss Kleinstanteile liquidieren.
Fehler 3: Freistellungsauftrag auf falsches Depot
Kleines Depot mit 100 EUR Jahresertrag bekommt 1.000 EUR Freistellung, großes Depot mit 800 EUR Ertrag zahlt voll Steuern.
Fehler 4: FIFO bei Teilentnahme nicht berücksichtigt
Höhere Steuerlast als erwartet, weil die ältesten (gewinnstärksten) Anteile zuerst steuerlich erfasst werden.
Fehler 5: Thesaurierende ETFs als komplett steuerfrei angesehen
Vorabpauschale ist real — bei 50.000 EUR Depot können jährlich 150-200 EUR Steuer anfallen.
Fehler 6: Anleihen-ETF-Steuer unterschätzt
Anleihen-ETFs haben 0% Teilfreistellung — 26,375% volle Last, nicht 18,46% wie bei Aktien-ETFs.

10. Glossar: ETF-Steuern

Abgeltungsteuer
Pauschalsteuer von 25% auf Kapitalerträge in Deutschland, plus 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Steuer = 26,375% gesamt.
Teilfreistellung
Steuerliche Befreiung eines Teils der Erträge je nach Fondstyp: 30% bei Aktien-ETFs, 0% bei Anleihen-ETFs.
Vorabpauschale
Jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds, basierend auf Basiszins × 70% × Fondswert.
Basiszins
Von BMF jährlich festgelegter Referenzzins (2025: 2,53%), Grundlage der Vorabpauschale-Berechnung.
Freistellungsauftrag
Auftrag an den Broker, Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag (1.000/2.000 EUR/Jahr) steuerfrei zu stellen.
Sparerpauschbetrag
Jährlicher Freibetrag auf Kapitalerträge: 1.000 EUR (Single), 2.000 EUR (Ehepaar) seit 2023.
FIFO-Regel
First In, First Out: steuerliche Methode, nach der bei Verkauf die zuerst gekauften Anteile als veräußert gelten.
InvStG 2018
Investmentsteuergesetz gültig ab 01.01.2018, das die aktuelle ETF-Besteuerung in Deutschland regelt.
Günstigerprüfung
Option, wenn persönlicher Steuersatz unter 25% liegt: Veranlagung zur Einkommensteuer statt Abgeltungsteuer.
Anlage KAP
Beilage zur Einkommensteuererklärung für Kapitalerträge: nötig bei ausländischem Depot oder Günstigerprüfung.

11. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer auf ETFs in Deutschland?
Die Abgeltungsteuer beträgt 25% plus 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Steuer selbst, was 26,375% ergibt. Bei Aktien-ETFs mit 30% Teilfreistellung sind nur 70% der Erträge steuerpflichtig, was zu einer effektiven Last von ca. 18,46% führt. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 8-9% Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer (ca. 27,8-28,6% gesamt).
Was ist die Vorabpauschale und wie wird sie berechnet?
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds. Formel: Fondswert am 1. Januar × Basiszins (2025: 2,53%) × 70% = Basisertrag. Ist der tatsächliche Wertzuwachs geringer als der Basisertrag, gilt der tatsächliche Wertzuwachs. Die Steuer auf die Vorabpauschale wird jährlich im Januar vom Verrechnungskonto abgebucht.
Welche Teilfreistellung gilt für welchen ETF-Typ?
Aktien-ETFs (min. 51% Aktien): 30% Teilfreistellung → ~18,46% effektive Steuer. Mischfonds (25-50% Aktien): 15% → ~22,42%. Anleihen-ETFs und Geldmarkt-ETFs: 0% → volle 26,375%. Immobilien-Fonds Inland: 60%. Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne gleichermaßen.
Wie funktioniert der Freistellungsauftrag bei ETFs?
Mit einem Freistellungsauftrag stellt man dem Broker einen Teil des Sparerpauschbetrags (1.000 EUR Single / 2.000 EUR Ehepaar) zur Verfügung. Kapitalerträge bis zu diesem Betrag werden vom Broker ohne Steuerabzug ausgezahlt. Bei mehreren Depots muss der Gesamtbetrag aufgeteilt werden — insgesamt dürfen nie mehr als 1.000 EUR freigestellt werden.
Ist thesaurierend oder ausschüttend steuerlich besser?
Nach InvStG 2018 sind beide nahezu gleichwertig für Akkumulierer, da die Vorabpauschale die Steuerstundung begrenzt. Thesaurierende ETFs sind bequemer (automatische Reinvestition). Ausschüttende ETFs empfehlen sich in der Entnahmephase für regelmäßigen Cashflow ohne Verkauf. Ein klarer Steuervorteil für eine Variante wie vor 2018 besteht nicht mehr.
Was ist die FIFO-Regel und wie beeinflusst sie ETF-Steuern?
FIFO bedeutet: Bei einem Verkauf gelten die zuerst gekauften Anteile als zuerst veräußert. Bei einem langjährigen Sparplan haben ältere Tranchen die größten Gewinne — FIFO führt dazu, dass beim Teilverkauf die gewinnstärksten Positionen zuerst versteuert werden. Das erhöht die Steuerlast bei frühen Teilentnahmen. Vollverkauf und sofortiger Rückkauf kann FIFO neutralisieren (mit Transaktionskosten).
Wie optimiere ich den Freistellungsauftrag bei mehreren Depots?
Freistellungsauftrag vollständig auf das Depot mit den höchsten jährlichen Kapitalerträgen konzentrieren. Das ist typischerweise das größte Depot. Bei zwei Depots mit ähnlichem Volumen aufteilen, aber sicherstellen dass die Gesamtsumme 1.000 EUR nicht überschreitet. Jährlich überprüfen, ob die Aufteilung noch zur Ertragsverteilung passt.
Muss ich ETF-Erträge in der Steuererklärung angeben?
Bei deutschen Depots mit korrekt hinterlegtem Freistellungsauftrag und Erträgen innerhalb des Sparerpauschbetrags: Nein, der Broker erledigt alles automatisch. Pflichtangabe (Anlage KAP) bei ausländischem Depot, Überschreitung ohne automatischen Abzug, oder wenn Günstigerprüfung gewünscht (persönlicher Steuersatz unter 25%).

Offizielle Quellen

Verwandte Themen

Hinweis: Diese Inhalte dienen ausschließlich zu Informations- und Bildungszwecken und stellen keine Finanzberatung im Sinne des WpHG dar. Investitionen sind mit Risiken verbunden, einschließlich des möglichen Verlusts des eingesetzten Kapitals. Bitte konsultieren Sie einen qualifizierten Finanzberater. Risikohinweise.

Verwandte Artikel