Krypto Freigrenze 2026 — 1.000 € Steuerfreiheit für Bitcoin & Co.
Ab 2024 gilt für Krypto-Gewinne eine Freigrenze von 1.000 €/Jahr. Wer Bitcoin länger als 1 Jahr hält, ist sogar vollständig steuerfrei. Alles zur Krypto-Steuer in Deutschland, inkl. Staking, DeFi und FIFO.
Das Wichtigste auf einen Blick
- ▶1-Jahr-Haltefrist: Bitcoin und andere Kryptos, die länger als 1 Jahr gehalten wurden, sind beim Verkauf vollständig steuerfrei — kein Limit. (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
- ▶1.000 € Freigrenze: Krypto-Gewinne unter 1.000 €/Jahr (ab 2024, vorher 600 €) aus Haltefristen unter 1 Jahr sind steuerfrei. Achtung: Freigrenze, kein Freibetrag. (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG)
- ▶Steuersatz auf Gewinne: Persönlicher Einkommensteuersatz (nicht der Abgeltungsteuersatz von 25%) — kann bis zu 45% + Soli betragen.
- ▶Staking-Erträge: Als "sonstige Einkünfte" besteuert (§ 22 Nr. 3 EStG) — Freigrenze 256 €/Jahr. Späterer Verkauf: 1-Jahr-Haltefrist ab Erhaltsdatum.
- ▶FIFO-Methode: Standard in Deutschland für die Berechnung von Anschaffungskosten (zuerst gekaufte Coins = zuerst verkaufte Coins).
- ▶Krypto-zu-Krypto-Tausch: Steuerpflichtiges Ereignis! Bitcoin gegen Ethereum tauschen = Verkauf von Bitcoin + Kauf von Ethereum steuerlich.
- ▶Quelle: BMF-Schreiben zur Besteuerung von virtuellen Währungen vom 10. Mai 2022 (aktuell gültig).
1. Die Krypto-Freigrenze von 1.000 € erklärt
Kryptowährungen gelten in Deutschland als "andere Wirtschaftsgüter" (nicht als gesetzliches Zahlungsmittel) und unterliegen den Regeln für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG (Einkommensteuergesetz). Die Freigrenze von 1.000 € bedeutet:
- →Wenn alle deine Spekulationsgewinne aus § 23 EStG (Krypto, Forex, Edelmetalle — alle zusammen!) unter 1.000 €/Jahr bleiben, sind sie vollständig steuerfrei.
- →Die Freigrenze gilt pro Person und Jahr. Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden, können NICHT einfach 2.000 € zusammenrechnen — jeder hat seine eigene 1.000 €-Freigrenze.
- →ACHTUNG — Freigrenze vs. Freibetrag: Bei einer Freigrenze werden, sobald du 1 € über die Grenze kommst, die GESAMTEN Gewinne steuerpflichtig. Bei einem Freibetrag wird nur der übersteigenden Teil besteuert. Krypto hat eine FREIGRENZE — 1.001 € Gewinn → alle 1.001 € versteuern.
| Szenario | Haltedauer | Steuer? | Höhe |
|---|---|---|---|
| Bitcoin, 2 Jahre gehalten, 50.000 € Gewinn | > 1 Jahr | Nein — steuerfrei | 0 € |
| Ethereum, 8 Monate gehalten, 500 € Gewinn | < 1 Jahr | Nein (unter Freigrenze) | 0 € (unter 1.000 €) |
| Altcoin, 3 Monate gehalten, 999 € Gewinn | < 1 Jahr | Nein (knapp unter Freigrenze) | 0 € (unter 1.000 €) |
| Altcoin, 3 Monate, 1.001 € Gewinn | < 1 Jahr | Ja — auf 1.001 € gesamt! | 1.001 € × Pers.-Steuersatz |
| Bitcoin, 10 Monate, 20.000 € Gewinn | < 1 Jahr | Ja — über Freigrenze | 20.000 € × Pers.-Steuersatz |
Quelle: § 23 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 5 EStG. Personensteuersatz: 0-45% je nach Einkommen + Soli 5,5%.
2. Die 1-Jahr-Spekulationsfrist: Schlüssel zur Steuerfreiheit
Die wichtigste Regel der Krypto-Steuer in Deutschland: Wer Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptos länger als 1 Jahr hält, zahlt beim Verkauf keine Steuer — unabhängig vom Gewinn. Dies ist das stärkste Steueroptimierungsinstrument für Krypto-Anleger in Deutschland.
Die Haltefrist wird nach dem FIFO-Prinzip berechnet (First In, First Out — siehe Abschnitt 4). Die Frist beginnt am Tag des Kaufs (Datum des Kaufs, nicht des Transfers auf deine Wallet).
Beispiel Steuerfreiheit nach 1 Jahr:
- 01.03.2024: Kauf 0,5 BTC zu 30.000 € (Gesamtpreis: 15.000 €)
- 15.04.2025: Verkauf 0,5 BTC zu 45.000 € (Gesamtpreis: 22.500 €)
- Haltedauer: ca. 13 Monate (mehr als 1 Jahr)
- Gewinn: 7.500 € — STEUERFREI
3. Was sind steuerpflichtige Ereignisse bei Krypto?
- ✗Verkauf gegen Euro (Fiat): Steuerpflichtiges Ereignis. Gewinn = Verkaufspreis − Anschaffungskosten (FIFO).
- ✗Krypto-zu-Krypto-Tausch (z.B. BTC → ETH): Steuerpflichtiges Ereignis — gilt als Verkauf von BTC zum Tauschzeitpunkt-Marktwert. Viele Anleger übersehen dies!
- ✗Zahlung mit Krypto (z.B. Bitcoin-Kauf bei Händler): Steuerpflichtiges Ereignis — gilt als Verkauf der Kryptowährung zum Marktwert am Zahlungstag.
- ✓Transfer zwischen eigenen Wallets: Kein steuerpflichtiges Ereignis. Bitcoin von Börse A auf eigene Hardware-Wallet transferieren = kein Kauf/Verkauf.
- ✓Kauf von Krypto mit Euro: Kein steuerpflichtiges Ereignis — nur Beginn der Haltedauer und Festlegung der Anschaffungskosten.
- ~Staking-Rewards, Mining-Erträge, Airdrops: Steuerpflichtig bei Erhalt als "sonstige Einkünfte" (§ 22 Nr. 3 EStG) — Freigrenze 256 €/Jahr. Späterer Verkauf: neue 1-Jahr-Frist ab Erhaltsdatum.
4. FIFO-Methode: Wie Gewinne und Haltefristen berechnet werden
Das BMF-Schreiben vom 10.5.2022 bestätigt FIFO (First In, First Out) als Standardmethode für Kryptowährungen innerhalb derselben Börse/Wallet. "Depotübergreifendes FIFO" kann unter bestimmten Umständen angewendet werden.
FIFO-Beispiel mit mehreren Kaufzeitpunkten:
📅 Jan 2024: Kauf 1 BTC zu 35.000 € → Anschaffungskosten: 35.000 €
📅 Mai 2024: Kauf 1 BTC zu 50.000 € → Anschaffungskosten: 50.000 €
📅 Sep 2024: Verkauf 1 BTC zu 55.000 €
Nach FIFO: Der im Januar 2024 gekaufte BTC (35.000 €) gilt als verkauft.
Haltedauer: Jan 2024 → Sep 2024 = ca. 8 Monate (unter 1 Jahr → steuerpflichtig)
Gewinn: 55.000 − 35.000 = 20.000 € → steuerpflichtig (über 1.000 € Freigrenze)
FIFO-Optimierung: Den Mai-BTC erst nach 1 Jahr halten:
📅 Jan 2024: Kauf 1 BTC zu 35.000 €
📅 Mai 2024: Kauf 1 BTC zu 50.000 €
📅 Feb 2025: Verkauf 1 BTC → FIFO: Jan-2024-BTC gilt als verkauft (Haltedauer: 13 Monate)
Gewinn: vollständig steuerfrei (Haltedauer > 1 Jahr)
5. Staking-Steuern in Deutschland 2026
Staking-Erträge (z.B. Ethereum Staking, Cosmos, Cardano ADA-Staking) werden laut BMF-Schreiben 2022 als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) besteuert. Die Freigrenze für sonstige Einkünfte liegt bei 256 €/Jahr — darunter steuerfrei.
| Zeitpunkt | Steuerliches Ereignis | Steuerart | Steuersatz |
|---|---|---|---|
| Erhalt der Staking Rewards | Einnahme = Marktwert zum Erhaltszeitpunkt | Sonstige Einkünfte § 22 Nr. 3 EStG | Persönlicher Steuersatz (0-45%) |
| Späterer Verkauf der Rewards | Veräußerungsgewinn (Verkaufspreis − Marktwert beim Erhalt) | § 23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft) | Steuerfrei nach 1 Jahr ab Erhalt |
6. Legale Krypto-Steueroptimierung in Deutschland
- Halten bis zur 1-Jahr-Grenze: Die wirkungsvollste Strategie — nach 1 Jahr Haltedauer sind Gewinne unbegrenzt steuerfrei. Verkauf nach 13 Monaten statt 11 Monaten kann Tausende Euro Steuern sparen.
- Verlustverrechnung: Krypto-Verluste aus § 23 EStG können nur mit Gewinnen aus § 23 EStG verrechnet werden (horizontal — nicht mit anderen Einkünften). Verluste können ins nächste Jahr vorgetragen werden.
- 1.000 € Freigrenze ausnutzen: Plane Gewinnrealisierungen so, dass du unter 1.000 €/Jahr bleibst, wenn die 1-Jahr-Frist noch nicht abgelaufen ist.
- Krypto-Steuer-Software: Tools wie Cointracking.info, CryptoTax, Accointing erleichtern die FIFO-Berechnung und erstellen steuerrechtskonforme Berichte für deine Steuererklärung.
- Steuerberater konsultieren: Bei Gewinnen über 10.000 € oder komplexen DeFi/Staking-Portfolios ist professionelle Beratung empfehlenswert. Krypto-Steuerrecht ist komplex und ändert sich.
Häufige Fragen zur Krypto-Freigrenze
Wie hoch ist die Krypto-Freigrenze in Deutschland 2026?
Die Freigrenze für Krypto-Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) beträgt 1.000 € pro Person und Steuerjahr (seit 2024 erhöht von 600 €). Alle Gewinne unter dieser Grenze sind steuerfrei. Achtung: Es ist eine FREIGRENZE — wenn du 1.001 € Gewinn machst, sind alle 1.001 € steuerpflichtig. Diese Grenze gilt für alle § 23 EStG-Einkünfte zusammen (Krypto + Forex + Edelmetalle).
Wann sind Bitcoin-Gewinne steuerfrei in Deutschland?
Bitcoin-Gewinne sind steuerfrei wenn: (1) Du Bitcoin länger als 1 Jahr gehalten hast — dann unbegrenzt steuerfrei nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. ODER (2) Deine gesamten Spekulationsgewinne im Jahr unter 1.000 € bleiben. Der einfachste Weg zur Steuerfreiheit: Kaufen und mindestens 366 Tage halten.
Muss ich Krypto-Gewinne in der Steuererklärung angeben?
Ja, grundsätzlich. Auch steuerfreie Gewinne (über 1-Jahr-Frist) können von Finanzämtern angefragt werden — füge dann den Nachweis der Haltedauer bei. Steuerpflichtige Gewinne unter 1.000 € Freigrenze müssen nicht zwingend deklariert werden, aber Verluste aus § 23 EStG nur dann anrechenbar, wenn du sie erklärst. Steuerpflichtige Gewinne über der Freigrenze: Anlage SO der Einkommensteuererklärung ausfüllen.
Was ist FIFO bei Kryptowährungen?
FIFO (First In, First Out) ist die Standard-Bewertungsmethode für Kryptowährungen in Deutschland. Die zuerst gekauften Coins gelten bei einem Verkauf als zuerst verkauft. Das ist wichtig für die Berechnung der Haltedauer (1-Jahr-Frist) und der Anschaffungskosten (= Gewinn). Mehrere Kaufzeitpunkte? Die ältesten Bestände werden zuerst verkauft. Nutze Krypto-Steuer-Software (Cointracking.info, CryptoTax) zur automatischen FIFO-Berechnung.
Wie werden Staking-Erträge in Deutschland besteuert?
Staking-Rewards werden laut BMF-Schreiben vom 10.5.2022 als 'sonstige Einkünfte' (§ 22 Nr. 3 EStG) besteuert. Der Wert der Coins zum Zeitpunkt des Erhalts ist steuerpflichtig (mit persönlichem Steuersatz). Freigrenze für sonstige Einkünfte: 256 €/Jahr. Wenn du die gestakten Coins später verkaufst, beginnt eine neue 1-Jahr-Haltefrist ab dem Erhaltsdatum. Nach dieser Frist: Verkaufsgewinne steuerfrei.
Verwandte Themen
Glossar — Krypto-Steuern Deutschland
- Freigrenze (1.000€)
- Steuerliche Grenze für private Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen (§ 23 EStG): Gewinne bis 999,99€ pro Kalenderjahr bleiben steuerfrei. Ab 1.000€ ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig (nicht nur der Überschuss). Gilt seit dem Jahressteuergesetz 2024; vorher lag die Grenze bei 600€.
- Spekulationsfrist (1 Jahr)
- Haltedauer-Regelung nach § 23 EStG: Kryptowährungen, die länger als 1 Jahr gehalten werden, sind bei Verkauf vollständig steuerfrei — unabhängig vom Gewinn. Die Frist beginnt mit dem Kaufdatum und endet mit dem Verkaufsdatum (FIFO-Methode bei mehreren Käufen).
- FIFO (First In, First Out)
- Bewertungsmethode für Kryptowährungen in Deutschland: bei Verkauf werden die zuerst gekauften Einheiten als zuerst verkauft betrachtet. Relevant für die Berechnung der Haltedauer (für die 1-Jahres-Frist) und des Anschaffungspreises. Keine Wahlmöglichkeit — FIFO ist in Deutschland für Krypto vorgeschrieben.
- § 23 EStG
- Einkommensteuergesetz § 23 regelt die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte. Darunter fallen Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und andere Token. Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (14-45%), nicht mit der Abgeltungsteuer (26,375%).
- § 22 Nr. 3 EStG
- Einkommensteuergesetz § 22 Nr. 3 regelt sonstige Einkünfte — darunter fallen Staking-Erträge und Mining-Erträge. Freigrenze: 256€/Jahr. Bei Überschreitung der 256€-Grenze ist der gesamte Betrag steuerpflichtig (keine Freigrenze, sondern Freigrenzeregelung).
- Steuerpflichtiges Ereignis
- Jede Transaktion, die eine Steuerpflicht auslöst: Verkauf von Krypto gegen Fiat (EUR), Tausch Krypto-zu-Krypto (BTC→ETH), Zahlung mit Krypto, Staking-Erträge, Mining-Erträge. Nicht steuerpflichtig: Kauf von Krypto mit EUR, Transfers zwischen eigenen Wallets.
- Verlustverrechnung
- Verluste aus Krypto-Verkäufen können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) desselben Jahres verrechnet werden. Überschüssige Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden (§ 23 Abs. 3 EStG). Nicht verrechenbar mit Einkünften aus Kapitalvermögen (Abgeltungsteuer).
- BMF-Schreiben 10.05.2022
- Grundlegendes Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und Token. Definiert die steuerliche Einordnung von Bitcoin, Ethereum, DeFi-Protokollen, NFTs und anderen Krypto-Assets. Verbindlich für die Finanzverwaltung.