Brutto-Netto-Rechner 2026: Was bleibt vom Gehalt?
Aktualisiert am 4. Juli 2026 · Tarif § 32a EStG und SV-Rechengrößen 2026
Schnellantwort
Vom Brutto gehen ~20-21 % Sozialabgaben und die Lohnsteuer nach § 32a EStG ab (Grundfreibetrag 2026: 12.348 €). Beispiel: 4.000 € brutto ergeben in Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirche rund 2.606 € netto im Monat.
Brutto-Netto-Rechner 2026
Netto / Monat
2.606 €
Schätzung 2026
Netto / Jahr
31.266 €
nach Steuern & SV
Abgabenquote
34,9 %
Steuern + Sozialabgaben
Detaillierte Aufschlüsselung
| Bruttojahresgehalt | 48.000 € |
| Rentenversicherung (9,3 %) | - 4.464 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | - 624 € |
| Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %) | - 4.200 € |
| Pflegeversicherung (2,4 %) | - 1.152 € |
| Zu versteuerndes Einkommen (§ 32a) | 37.062 € |
| Einkommensteuer 2026 | - 6.294 € |
| Netto pro Jahr | 31.266 € |
Unverbindliche Schätzung für gesetzlich Versicherte (Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %), ohne Kinderfreibeträge, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte oder betriebliche Besonderheiten. Grundlage: § 32a EStG (VZ 2026), SV-Rechengrößen 2026. Ersetzt keine Lohnabrechnung und keine Steuerberatung.
Brutto-Netto-Tabelle 2026 (monatlich)
Berechnet mit denselben Parametern wie der Rechner: gesetzlich versichert mit Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, ohne Kirchensteuer und ohne Freibeträge. Spalte „ledig“: Steuerklasse I, kinderlos; Spalte „verheiratet“: Steuerklasse III (Alleinverdiener) mit Kind.
| Brutto / Monat | Netto ledig (StKl. I) | Netto verheiratet (StKl. III) | Abgabenquote (I) |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 1.477 € | 1.577 € | 26,2 % |
| 2.500 € | 1.769 € | 1.971 € | 29,2 % |
| 2.800 € | 1.941 € | 2.195 € | 30,7 % |
| 3.000 € | 2.054 € | 2.327 € | 31,5 % |
| 3.200 € | 2.167 € | 2.457 € | 32,3 % |
| 3.500 € | 2.333 € | 2.645 € | 33,3 % |
| 4.000 € | 2.606 € | 2.946 € | 34,9 % |
| 4.500 € | 2.871 € | 3.241 € | 36,2 % |
| 5.000 € | 3.130 € | 3.533 € | 37,4 % |
| 6.000 € | 3.642 € | 4.120 € | 39,3 % |
| 8.000 € | 4.676 € | 5.373 € | 41,6 % |
Eigene Berechnung nach § 32a EStG (VZ 2026) und SV-Rechengrößen 2026.
So funktioniert die Umrechnung im Detail
Zwischen Brutto und Netto liegen zwei Abzugsblöcke, die unterschiedlichen Logiken folgen: Die Sozialversicherung ist proportional mit Kappungsgrenzen, die Einkommensteuer progressiv mit Freibetrag. Wer beide versteht, kann jede Gehaltsverhandlung und jede Abrechnung nachvollziehen.
1. Sozialversicherung: vier Zweige, zwei Grenzen
Als Arbeitnehmeranteil fließen 2026 ab: 9,3 % in die Rentenversicherung und 1,3 % in die Arbeitslosenversicherung — jeweils nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr (8.450 € im Monat). Für Kranken- und Pflegeversicherung gilt die niedrigere Grenze von 69.750 € (5.812,50 € monatlich): 7,3 % allgemeiner KV-Beitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags — der Bundesdurchschnitt stieg 2026 auf 2,9 %, also 1,45 Arbeitnehmer-Punkte — sowie 1,8 % Pflegeversicherung, 2,4 % für Kinderlose ab 23. Wichtig: Oberhalb der Grenzen wächst der Beitrag nicht weiter — deshalb sinkt die prozentuale Belastung bei sehr hohen Gehältern.
2. Lohnsteuer: der Tarif des § 32a EStG
Die Steuer bemisst sich am zu versteuernden Einkommen: Brutto minus Vorsorgeaufwendungen (im Kern die SV-Beiträge), minus Werbungskostenpauschale von 1.230 € und Sonderausgabenpauschale von 36 €. Darauf wendet das Finanzamt die Tarifformel an — 2026 mit fünf Zonen: null bis 12.348 €, zwei Progressionszonen bis 69.878 €, dann konstant 42 % und ab 277.826 € der Spitzensatz von 45 %. Die Formel ist stetig: Jeder zusätzliche Euro wird nur mit dem Grenzsteuersatz seiner Zone belastet, nie das gesamte Einkommen. Verheiratete in Steuerklasse III profitieren vom Splitting: Der Tarif wird auf das halbe Einkommen angewendet und verdoppelt — das glättet die Progression.
3. Zuschläge: Kirche und Soli
Kirchenmitglieder zahlen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Länder) Kirchensteuer auf die Einkommensteuer. Der Solidaritätszuschlag trifft nur noch hohe Einkommen: Unterhalb der Freigrenze fällt er komplett weg, darüber wächst er in einer Gleitzone auf 5,5 % der Steuer. Für die große Mehrheit der Angestellten lautet die Antwort schlicht: kein Soli.
Typische Denkfehler beim Brutto-Netto-Vergleich
- „Mehr Brutto lohnt sich nicht, ich rutsche in die nächste Stufe“: Der deutsche Tarif hat keine Stufen, sondern eine stetige Formel — vom nächsten Euro bleibt immer etwas übrig.
- Steuerklasse mit Steuerlast verwechseln: Die Klasse steuert nur den monatlichen Abzug; die endgültige Steuer richtet sich nach der Jahresveranlagung.
- Den Zusatzbeitrag ignorieren: Zwischen günstiger und teurer Krankenkasse liegen 2026 teils über 1,5 Punkte — bei 4.000 € Brutto rund 30 € Netto-Unterschied pro Monat, Wechsel ist möglich.
- Beitragsbemessungsgrenzen vergessen: Ab 8.450 € Monatsbrutto steigen die SV-Beiträge nicht mehr — Vergleiche oberhalb dieser Marke nur mit Rechner führen.
- Netto mit verfügbarem Einkommen gleichsetzen: Betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen oder Jobticket verändern die Abrechnung zusätzlich — in beide Richtungen.
Glossar
- Bruttogehalt
- Vertraglich vereinbartes Entgelt vor Steuern und Sozialabgaben — die Vergleichsgröße in Stellenanzeigen.
- Nettogehalt
- Auszahlungsbetrag nach Lohnsteuer, Zuschlägen und Arbeitnehmer-Sozialversicherung.
- Zu versteuerndes Einkommen (zvE)
- Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer: Brutto abzüglich Vorsorgeaufwendungen und Pauschbeträge.
- Grundfreibetrag
- Steuerfreies Existenzminimum — 12.348 € im Jahr 2026 (§ 32a EStG).
- Beitragsbemessungsgrenze
- Einkommensgrenze, bis zu der SV-Beiträge erhoben werden: 101.400 € (RV/ALV) bzw. 69.750 € (KV/PV) im Jahr 2026.
- Zusatzbeitrag
- Kassenindividueller Aufschlag der gesetzlichen Krankenkassen; Bundesdurchschnitt 2026: 2,9 %, je zur Hälfte getragen.
- Steuerklasse
- Lohnsteuer-Kategorie (I–VI), die den monatlichen Abzug bestimmt — nicht die endgültige Jahressteuer.
- Ehegattensplitting
- Tarifanwendung auf das halbe gemeinsame Einkommen mit anschließender Verdopplung — Grundlage der Steuerklasse III.
- Solidaritätszuschlag
- Zuschlag von bis zu 5,5 % auf die Einkommensteuer, seit 2021 nur noch oberhalb hoher Freigrenzen.
- Kirchensteuer
- 8 oder 9 % der Einkommensteuer für Mitglieder steuererhebender Religionsgemeinschaften.
- Werbungskostenpauschale
- Pauschal 1.230 € pro Jahr für berufliche Ausgaben, ohne Nachweis abziehbar.
- Grenzsteuersatz
- Steuersatz auf den letzten verdienten Euro — zu unterscheiden vom niedrigeren Durchschnittssteuersatz.
Häufige Fragen
Wie rechnet man 2026 Brutto in Netto um?
Vom Bruttogehalt gehen zwei Blöcke ab. Erstens die Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteile): 9,3 % Rentenversicherung und 1,3 % Arbeitslosenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 €, dazu 7,3 % Krankenversicherung plus der halbe Zusatzbeitrag (im Schnitt 1,45 %) und 1,8 % Pflegeversicherung (2,4 % für Kinderlose ab 23) bis 69.750 €. Zweitens die Lohnsteuer: Auf das zu versteuernde Einkommen — Brutto minus Vorsorgeaufwendungen und Pauschbeträge — wird der Tarif nach § 32a EStG angewendet, 2026 mit einem Grundfreibetrag von 12.348 €. Optional kommen Kirchensteuer und oberhalb der Freigrenze der Soli hinzu. Was übrig bleibt, ist das Netto.
4.000 € brutto — wie viel ist das netto?
Für eine ledige, kinderlose Person in Steuerklasse I mit gesetzlicher Krankenversicherung (Ø-Zusatzbeitrag) und ohne Kirchensteuer ergeben 4.000 € brutto im Monat rund 2.606 € netto — eine Abgabenquote von etwa 35 %. In Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) steigt das Netto durch das Splitting auf rund 2.946 €. Die genauen Werte hängen von Krankenkasse, Kirchenzugehörigkeit und eingetragenen Freibeträgen ab.
Was ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt, weil er das Existenzminimum sichert. 2026 wurde er um 252 € auf 12.348 € angehoben (§ 32a EStG). Erst das zu versteuernde Einkommen oberhalb dieser Grenze wird belastet — zunächst mit einem Eingangssteuersatz von 14 %, der in zwei Progressionszonen bis 42 % (ab 69.879 €) ansteigt; ab 277.826 € gilt die sogenannte Reichensteuer von 45 %. Beim Ehegattensplitting verdoppeln sich die Beträge effektiv, weil der Tarif auf das halbe gemeinsame Einkommen angewendet und das Ergebnis verdoppelt wird.
Welche Steuerklasse bringt das höchste Netto?
Die Steuerklasse ändert nicht die Jahressteuer, sondern nur die monatliche Verteilung: Zu viel gezahlte Lohnsteuer kommt mit der Steuererklärung zurück. Monatlich am meisten Netto bringt Steuerklasse III (verheiratet, ein Hauptverdiener), da sie das Splitting bereits im Lohnsteuerabzug abbildet — der Partner in Klasse V zahlt dafür überproportional. Paare mit ähnlichen Gehältern fahren mit IV/IV oder IV mit Faktor gleichmäßiger. Ledige haben Klasse I ohne Wahlmöglichkeit, Alleinerziehende profitieren in Klasse II vom Entlastungsbetrag. Unser Rechner bildet die Klassen I/IV und III ab.
Wie hoch sind die Sozialabgaben 2026?
Arbeitnehmer zahlen 2026 als eigenen Anteil: 9,3 % Rentenversicherung, 1,3 % Arbeitslosenversicherung (beide bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr), 7,3 % Krankenversicherung plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags — im Bundesschnitt 2,9 %, also 1,45 Punkte — sowie 1,8 % Pflegeversicherung, für Kinderlose ab 23 Jahren 2,4 % (beide bis 69.750 €). In Summe sind das gut 20 bis 21 % des Bruttos unterhalb der Grenzen. Der Arbeitgeber zahlt seine Anteile zusätzlich — sie erscheinen nicht auf der Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers.
Zahlt 2026 noch jemand Solidaritätszuschlag?
Für rund 90 % der Steuerzahler ist der Soli seit 2021 abgeschafft. Er fällt erst an, wenn die festgesetzte Einkommensteuer eine Freigrenze überschreitet — das betrifft 2026 Ledige erst ab einem zu versteuernden Einkommen deutlich jenseits von 70.000 €. Oberhalb der Freigrenze wird der Zuschlag in einer Gleitzone eingeführt, bis er 5,5 % der Einkommensteuer erreicht. Unser Rechner berücksichtigt den Soli vereinfacht oberhalb dieser Schwelle; in der Gleitzone kann der tatsächliche Betrag geringer ausfallen als angezeigt.
Warum zahlen Kinderlose mehr Pflegeversicherung?
Seit 2005 erhebt die Pflegeversicherung von Mitgliedern ohne Kinder ab dem vollendeten 23. Lebensjahr einen Zuschlag, den der Arbeitnehmer allein trägt — 2026 sind es 0,6 Prozentpunkte, sodass der Arbeitnehmeranteil von 1,8 % auf 2,4 % steigt. Umgekehrt erhalten Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Abschläge auf den Beitragssatz. Der Zuschlag folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Kindererziehung als konstitutiven Beitrag zur Stabilität der umlagefinanzierten Pflegeversicherung wertete. Bei 4.000 € Brutto macht der Unterschied rund 24 € im Monat aus.
Gilt der Rechner auch für Minijobs, Beamte oder Selbstständige?
Nein. Minijobs bis zur Geringfügigkeitsgrenze sind für Arbeitnehmer weitgehend abgabenfrei (nur der optionale RV-Eigenanteil), Midijobs im Übergangsbereich zahlen reduzierte Beiträge nach eigener Formel. Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge, sondern sichern sich privat ab — dafür greift die Besoldung eigenen Regeln. Selbstständige tragen Kranken- und Pflegeversicherung komplett selbst und zahlen Einkommensteuer über Vorauszahlungen statt Lohnsteuer. Für diese Gruppen liefert der Rechner keine belastbaren Werte; er ist auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zugeschnitten.
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Alle Angaben dienen ausschließlich der Information und Bildung; sie sind keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Schätzung kann von der tatsächlichen Lohnabrechnung abweichen (Krankenkasse, Freibeträge, Sachbezüge, Landesbesonderheiten wie der PV-Satz in Sachsen). Verbindliche Auskünfte geben Lohnbüro und Steuerberatung. Fehler gefunden? Bitte über unsere Korrekturen-Seite melden.