AltersvorsorgeLetztes Update: 30. Mai 2026ca. 22 Min. Lesezeit

Frühverrentung in Deutschland 2026: Abzüge, Voraussetzungen und FIRE-Alternative

Pro Monat vor dem 67. Lebensjahr verlieren Sie dauerhaft 0,3% Rente — bei 4 Jahren früher sind das 14,4% lebenslang. Wer abschlagsfrei früher kann, wer Ausgleichszahlungen nutzen sollte und warum FIRE für viele die attraktivere Alternative ist.

Quellen und Referenzen

Die 8 wichtigsten Erkenntnisse

  • 1.Jeder Monat vor 67: dauerhafter Abzug von 0,3% — max. 14,4% bei 48 Monaten (4 Jahre früher).
  • 2.Abschlagsfrei früher möglich: 45 Beitragsjahre (besonders langjährig Versicherte, § 38 SGB VI).
  • 3.Mindestwartezeit für Frührente: 35 Jahre für Altersrente für langjährig Versicherte (§ 36 SGB VI).
  • 4.Ausgleichszahlungen ab 50: Abzüge durch Einzahlungen in die DRV kompensieren — 100% steuerlich absetzbar (§ 10 EStG).
  • 5.GKV-Status sichern: KVdR-Zugang setzt 90%-Regel in 2. Hälfte des Versicherungslebens voraus.
  • 6.FIRE als Alternative: 4%-Regel (3,5% DE-angepasst) ermöglicht Frühpension ohne gesetzliche Abzüge.
  • 7.Rentenlücke real: Gesetzliche Rente ersetzt nur ca. 48% des letzten Bruttogehalts (DRV 2024).
  • 8.Früher = doppelt weniger: Kürzere Einzahlungszeit + dauerhafter Abzugsprozentsatz reduzieren die Rente erheblich.

Die Vorstellung, mit 60 oder 63 aufzuhören zu arbeiten, klingt verlockend. In Deutschland hat dieser Wunsch jedoch einen konkreten Preis: dauerhaft weniger Rente für den Rest des Lebens. Das Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) sieht für die Altersrente ein Regeleintrittsalter von 67 Jahren vor — jeder Monat früher kostet 0,3% der monatlichen Rente, für immer.

Gleichzeitig hat Deutschland einen Mechanismus, der vielen unbekannt ist: Wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann, darf abschlagsfrei früher in Rente gehen — zumindest teilweise. Und wer bereit ist, heute Ausgleichszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung zu leisten, kann geplante Abzüge nachkaufen.

Dieser Leitfaden erklärt alle Varianten, berechnet die tatsächlichen Kosten der Frühverrentung und zeigt, warum immer mehr Deutsche auf FIRE (Financial Independence, Retire Early) setzen — eine Strategie, die keine gesetzlichen Abzüge kennt.

1. Renteneintrittsalter in Deutschland 2026

Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wurde das Regeleintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 angehoben. Für alle Jahrgänge ab 1964 gilt 67 als abschlagsfreies Renteneintrittsalter — ohne Ausnahme. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Broschüre "Wann kann ich in Rente gehen?" 2025)

GeburtsjahrgangRegelaltersgrenzeFrühestmöglich (mit Abzug)Besonderheit
Bis 195265 Jahre63 JahreBereits in Rente
195866 Jahre63 JahreBereits in Rente
196066 Jahre 4 Monate63 JahreBereits in Rente
196366 Jahre 10 Monate63 JahreBereits in Rente / kurz davor
Ab 196467 Jahre63 Jahre (35 Jahre Wartezeit)Maximaler Abzug 14,4%

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (2007/2012).

2. Rentenabzüge: Die 0,3%-Regel im Detail

§ 77 SGB VI legt fest: Für jeden Kalendermonat, den Sie vor dem Regeleintrittsalter in Rente gehen, wird ein Zugangsfaktor von 0,003 (= 0,3%) vom persönlichen Rentenanspruch abgezogen. Dieser Abzug ist dauerhaft und gilt bis zum Lebensende — er wird nicht ab einem bestimmten Alter aufgehoben.

RentenbeginnMonate vor 67Abzug (%)Rente bei 1.500 EURVerlust/Monat
Mit 66123,6%1.446 EUR54 EUR
Mit 65247,2%1.392 EUR108 EUR
Mit 643610,8%1.338 EUR162 EUR
Mit 634814,4%1.284 EUR216 EUR

Rechenbeispiel: Frühverrentung mit 63 — der tatsächliche Gesamtverlust

Annahme: Geplante Rente 1.500 EUR/Monat, Rentenbeginn 63 statt 67, Lebenserwartung 82 Jahre.

Monatlicher Verlust durch Abzug (14,4%):

−216 EUR/Monat

Gesamtverlust bis 82 (19 Jahre × 12 × 216 EUR):

−49.248 EUR

Entgangene Rente durch 4 weniger Beitragsjahre (grob):

ca. −120 EUR/Monat zusätzlich

Kombinierter Effekt:

Statt 1.500 → ca. 1.164 EUR/Monat

3. Abschlagsfreie Frühverrentung: Wer kann früher ohne Abzüge?

Es gibt in Deutschland drei Wege, abschlagsfrei (oder mit reduzierten Abzügen) vor 67 in Rente zu gehen. Alle setzen besondere Voraussetzungen voraus, die von der Deutschen Rentenversicherung individuell geprüft werden.

Besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI)

45 Jahre Wartezeit — Beitragsjahre + Kindererziehungszeiten + anerkannte Pflegezeiten. Für Jahrgänge ab 1964: abschlagsfrei ab 65 (nicht 63). Für frühere Jahrgänge galten andere Altersgrenzen.

45 Beitragsjahre erforderlich

Langjährig Versicherte (§ 36 SGB VI)

35 Jahre Wartezeit — ermöglicht Rente ab 63 (Jahrgänge ab 1964), aber MIT Abzügen. Keine abschlagsfreie Variante — Abzug max. 14,4%.

35 Jahre: Rente ab 63, aber mit Abzügen

Schwerbehinderte Menschen (§ 37 SGB VI)

Anerkannter Grad der Behinderung (GdB) ≥ 50, 35 Jahre Wartezeit. Abschlagsfrei ab 65 (Jahrgänge ab 1964); ab 62 mit Abzügen (max. 10,8%).

GdB ≥ 50: ab 65 abschlagsfrei (Jhg. ab 1964)

Was zählt zur Wartezeit?

✅ Beitragspflichtige BeschäftigungPflichtbeiträge Arbeit/Selbstständigkeit
✅ KindererziehungszeitenBis 3 Jahre pro Kind
✅ PflegezeitenPflege von Angehörigen (§ 44 SGB XI)
✅ WehrdienstzeitenZivildienst, Bundeswehr
✅ KrankengeldbezugWenn Beitrag gezahlt wurde
❌ Schulzeiten (meist)Nur in bestimmten Konstellationen
❌ Langzeitarbeitslosigkeit (ALG II)Zählt NICHT für 45-Jahres-Regelung
❌ StudienzeitenKeine Pflichtbeiträge = keine Wartezeit

4. Ausgleichszahlungen: Geplante Abzüge nachkaufen

Seit dem Flexi-Rentengesetz 2017 können Versicherte ab dem vollendeten 50. Lebensjahr freiwillige Ausgleichszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung leisten, um die Rentenminderung durch Frühverrentung vollständig oder teilweise zu kompensieren (§ 187a SGB VI).

Der steuerliche Vorteil macht diesen Weg attraktiv: Die Zahlungen werden als Sonderausgaben nach § 10 EStG behandelt und sind — zusammen mit anderen Altersvorsorgebeiträgen — zu 100% absetzbar (bis zum Höchstbetrag von 29.344 EUR/Jahr für Alleinstehende, 2026).

AspektDetails
Mindestalter50 Jahre (§ 187a Abs. 1 SGB VI)
VoraussetzungRentenantrag auf Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre)
BerechnungDRV berechnet individuellen Ausgleichsbetrag auf Anfrage (kostenlos, formlos per Brief oder Rentenauskunft online)
ZahlungEinmalzahlung oder Ratenzahlung — flexible Gestaltung möglich
Steuer100% Sonderausgabenabzug nach § 10 EStG (bis Höchstbetrag zusammen mit Rürup etc.)
Break-evenCa. 12–15 Jahre nach Rentenbeginn (ohne Steuereffekt); mit Steuereffekt ca. 10–13 Jahre
RisikoKein Kapitalerhalt im Todesfall (Rentenversicherung, kein Depot)

Rechenbeispiel Ausgleichszahlung

Person, 55 Jahre, Jahrgng 1971, plant Rente mit 63. Geplante monatliche Rente ohne Abzüge: 1.500 EUR. Benötigter Ausgleichsbetrag laut DRV-Auskunft (Beispielwert): 55.000 EUR.

Ausgleichszahlung

55.000 EUR

Steuerersparnis (42% + Soli)

ca. −23.100 EUR

Netto-Aufwand

ca. 31.900 EUR

Break-even: 31.900 EUR ÷ 216 EUR gesparte Monatskürzung = ca. 148 Monate (12,3 Jahre nach Rentenbeginn). Lebenserwartung über 75 macht die Zahlung vorteilhaft.

5. Krankenversicherung bei Frühverrentung (KVdR)

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist für viele Frührentner das günstigste Modell — jedoch nicht für alle erreichbar. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V verlangt: In der zweiten Hälfte des Versicherungslebens (ab Aufnahme der ersten Erwerbstätigkeit) muss man zu mindestens 90% gesetzlich krankenversichert gewesen sein.

VersicherungswegVoraussetzungMonatsbeitrag (Richtwert)Besonderheit
KVdR (gesetzlich)90%-Regel erfüllt14,6% + Zusatzbeitrag auf RenteGünstig bei niedriger Rente; Kinder mitversichert
Freiwillig GKV90%-Regel nicht erfüllt, aber GKV-fähigMindestbeitrag ca. 220 EUR/Monat (2026)Auf Einkommensbasis berechnet
Private KVBisher PKV-versichert300–800 EUR/Monat (altersabhängig)Im Alter steigend; keine Familienversicherung

Achtung: PKV-Falle bei Frühverrentung

Wer in der aktiven Erwerbsphase länger als 10% der zweiten Versicherungshälfte privat krankenversichert war (z.B. als Selbstständiger), hat keinen KVdR-Anspruch. Bei Frühverrentung müssen diese Personen sich freiwillig in der GKV oder privat versichern — oft mehrere hundert Euro teurer pro Monat als KVdR. Dies kann die Frühverrentung erheblich unattraktiver machen. Frühzeitig (spätestens 10 Jahre vor Rentenbeginn) in die GKV zurückwechseln, wenn möglich.

6. Rentenlücke: Was fehlt bei Frühverrentung wirklich?

Die gesetzliche Rente ersetzt nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst rund 48% des letzten Bruttogehalts (Standardrentner mit 1 Entgeltpunkt/Jahr × 45 Jahre × aktueller Rentenwert 40,79 EUR, Stand 2026). Wer früher aufhört, hat weniger Entgeltpunkte und obendrein den Abzug — die Rentenlücke wird doppelt größer.

SzenarioMonatliche Rente (brutto)Lücke zu 3.500 EUR BedarfBenötigtes Kapital (4%)
Rente mit 67 (45 Jahre)1.836 EUR1.664 EUR/Monat498.000 EUR
Rente mit 63 (41 Jahre + 14,4% Abzug)ca. 1.370 EUR2.130 EUR/Monat639.000 EUR
Rente mit 60 (38 Jahre + weitere Lücke)ca. 1.100 EUR2.400 EUR/Monat720.000 EUR

Annahmen: Bruttogehalt 3.500 EUR/Monat, aktueller Rentenwert 40,79 EUR (2026), Entgeltpunkte proportional zur Beitragszeit. Rente als Brutto-Näherungswert. Keine Berücksichtigung von KV/PV-Beiträgen auf Rente. Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherungsbericht 2024.

7. FIRE als Alternative zur gesetzlichen Frühverrentung

FIRE (Financial Independence, Retire Early) ist keine Frühverrentung im gesetzlichen Sinne — es ist finanzielle Unabhängigkeit durch ein ETF-Depot, das groß genug ist, um dauerhaft Lebensunterhalt aus Entnahmen zu finanzieren. Im Gegensatz zur gesetzlichen Frühverrentung entstehen keine dauerhaften Abzüge an der gesetzlichen Rente. Wer FIRE erreicht, kann parallel die gesetzliche Rente mit voller Höhe bis 67 anwachsen lassen.

VergleichGesetzl. FrühverrentungFIRE (ETF-Entnahme)
RentenhöheDauerhaft 0,3%/Monat gekürztGesetzliche Rente mit 67 ungekürzt
FlexibilitätIrreversibel (Abzüge bleiben)Rückkehr zur Arbeit jederzeit möglich
KapitalKein eigenes KapitalDepot bleibt im Besitz, vererbt werden
InflationsschutzRentenanpassung (ca. 1–3%/Jahr historisch)ETF-Wachstum historisch 7–9% p.a.
RisikoKein AnlagerisikoMarktrisiko, Sequence-of-Returns
SteuernErtragsanteilsbesteuerung RenteAbgeltungsteuer 26,375% auf Gewinne
Mindestkapital (3.500 EUR/Monat)Nicht erforderlichca. 1.200.000 EUR (3,5%-Regel)

Die 4%-Regel und ihre DE-Anpassung

Die 4%-Regel (Trinity-Studie 1998, Bengen 1994) besagt: Ein Depot, das jährlich 4% des Anfangswerts entnimmt, hat eine Erfolgswahrscheinlichkeit von 95%+ über 30 Jahre (basierend auf US-Marktdaten). Für Deutschland empfehlen Experten die 3,5%-Regel, weil:

  • Abgeltungsteuer 26,375% auf Entnahmegewinne reduziert effektive Entnahmerate
  • Europäische Märkte historisch etwas geringere Rendite als US-Markt
  • Längere Lebenserwartung in DE erhöht Planungshorizont auf 40+ Jahre

Zielbetrag (2.000 EUR/Monat)

2.000 × 12 ÷ 0,035 = 685.714 EUR

Zielbetrag (3.000 EUR/Monat)

1.028.571 EUR

Zielbetrag (4.000 EUR/Monat)

1.371.429 EUR

Barista FIRE: Der hybride Weg

Wer nicht das vollständige FIRE-Kapital aufbauen möchte, kann Barista FIRE nutzen: Mit einem kleineren Depot, das die Differenz zwischen gewünschtem Lebensstandard und Teilzeitgehalt abdeckt, lässt sich früher aufhören — ohne vollständige Abhängigkeit vom Kapital. In Deutschland oft kombiniert mit Minijob (520 EUR/Monat, SV-frei) oder Freelance-Projekten.

8. Frühverrentung planen: Schritt-für-Schritt

1

Rentenauskunft einholen

Online-Rentenauskunft bei rentenversicherung.de anfordern oder Renteninformation analysieren. Beitragsjahre zählen, Entgeltpunkte prüfen. Mögliche Ausgleichsbeträge anfragen.

Zeitaufwand: Ca. 2 Stunden
2

Abzüge konkret berechnen

Geplante Monate vor Regelrente × 0,3% = Abzugsprozent. Multipliziert mit prognostizierter Monatsrente = monatlicher Verlust. Hochgerechnet auf Lebenserwartung = Gesamtverlust.

Zeitaufwand: 30 Minuten
3

Ausgleichszahlungen prüfen

DRV-Auskunft über benötigten Betrag für vollständigen oder teilweisen Abzugsausgleich. Steueroptimierung: Zahlungen über mehrere Jahre verteilen für maximalen § 10 EStG-Effekt.

Zeitaufwand: 1 Stunde + Steuerberater
4

GKV-Anspruch (KVdR) sichern

90%-Regel prüfen: War ich in der 2. Hälfte meines Versicherungslebens zu ≥90% GKV-versichert? Wenn nicht: Frühzeitiger Wechsel in GKV, um Anspruch aufzubauen.

Zeitaufwand: Kontinuierlich planen
5

Rentenlücke berechnen

Gewünschter Lebensstandard minus prognostizierte (ggf. gekürzte) gesetzliche Rente = Lücke. Lücke durch bAV, Rürup-Rente, ETF-Depot decken.

Zeitaufwand: 2 Stunden
6

FIRE als Alternative prüfen

Zielkapital nach 3,5%-Regel berechnen (Jahresausgaben × 28,5). Ansparplan erstellen: Monatliche ETF-Sparrate + erwartete Rendite 7% p.a. → Zieldatum ermitteln.

Zeitaufwand: 2–4 Stunden

9. Häufige Fehler bei der Frühverrentungsplanung

ALG-II-Zeiten als Beitragsjahre mitzählen

Kritisch

Langzeitarbeitslosigkeit (Bürgergeld/ALG II) zählt nicht für die 45-Jahres-Regel. Viele unterschätzen dadurch ihre tatsächliche Wartezeit.

KVdR-Voraussetzungen übersehen

Hoch

Wer nach Jahren in der PKV Frühverrentung plant, stellt oft erst spät fest, dass er keine KVdR-Mitgliedschaft mehr erlangen kann — mit erheblichen Mehrkosten.

Rentenabzüge als temporär missverstehen

Hoch

Die 0,3%/Monat-Kürzung gilt lebenslang — auch nach Erreichen des Regeleintrittsalters. Sie wird nicht automatisch aufgehoben.

Inflationswirkung auf Rentenlücke unterschätzen

Mittel

Bei Rentenbeginn mit 63 und Lebenserwartung 85 haben Sie 22 Jahre Inflation. Selbst bei 2% p.a. verliert die nominale Rente erheblich an Kaufkraft.

Keine Ausgleichszahlung trotz Vorteilhaftigkeit

Mittel

Wer mit 50+ plant, mit 63 in Rente zu gehen, und keine Ausgleichszahlungen in Betracht zieht, verlässt potenzielle Steuersparmöglichkeiten.

10. Glossar: Frühverrentung in Deutschland

Zugangsfaktor (§ 77 SGB VI): Multiplikator auf die Rente bei Zu- oder Abschlägen. Bei Frühverrentung: 1 − (Monate × 0,003).
Wartezeit: Pflichtbeitragszeiten + anerkannte Zeiten. 35 Jahre für Altersrente langjährig Versicherter, 45 Jahre für besonders langjährig Versicherte.
KVdR: Krankenversicherung der Rentner — günstige GKV-Mitgliedschaft für Rentner mit 90%-Vorversicherungsregel.
Entgeltpunkte: Rentenpunkte für ein Jahr Beitragszahlung mit Durchschnittsverdienst (2026: ca. 45.358 EUR brutto = 1 EP). Wert 2026: 40,79 EUR/Monat pro EP.
Ausgleichszahlung (§ 187a SGB VI): Freiwillige Zahlung an DRV ab 50 Jahren zur Kompensation geplanter Frühverrentungsabzüge.
FIRE: Financial Independence, Retire Early — Frühpension durch ETF-Kapital statt gesetzlicher Rente.
3,5%-Regel: DE-angepasste Entnahmeregel: Jährlich max. 3,5% des Depots entnehmen. Zielkapital = Jahresausgaben × 28,5.
Sequence-of-Returns-Risiko: Risiko, dass schlechte Börsenjahre zu Beginn der Entnahmephase das Depot dauerhaft belasten.
Barista FIRE: Hybride FIRE-Variante mit kleinerem Depot + Teilzeitarbeit zur Deckung der Restkosten.
Rentenversicherungsbericht: Jährlicher Bericht der Bundesregierung zur Lage der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 154 SGB VI).

11. Häufige Fragen zur Frühverrentung

Wie hoch sind die Abzüge bei Frühverrentung in Deutschland?

Pro Monat, den Sie vor dem regulären Renteneintrittsalter (67 für Jahrgänge ab 1964) in Rente gehen, wird die Rente dauerhaft um 0,3% gekürzt. Bei 4 Jahren (48 Monaten) vor 67 beträgt der Abzug 14,4% — dauerhaft und lebenslang. Bei einer Rente von 1.500 EUR/Monat bedeutet das 216 EUR weniger, also nur 1.284 EUR monatlich. Der Abzug gilt auch nach Erreichen des regulären Renteneintrittsalters — er wird nie aufgehoben.

Welche Mindestversicherungszeit brauche ich für die Altersrente für langjährig Versicherte?

Für die Altersrente für langjährig Versicherte (§ 36 SGB VI) benötigen Sie 35 Jahre Wartezeit. Diese umfasst Beitragszeiten aus Beschäftigung, anerkannte Zeiten wie Kindererziehungszeiten (bis 3 Jahre pro Kind), Pflegezeiten und Wehrdienstzeiten. Mit 35 Beitragsjahren können Versicherte ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen — allerdings mit Abzügen (max. 14,4% bei Jahrgang 1964+). Für abschlagsfreie Rente vor 67 benötigen Sie 45 Jahre.

Kann ich Rentenabzüge ausgleichen?

Ja — seit dem Flexi-Rentengesetz 2017 können Sie ab dem vollendeten 50. Lebensjahr Ausgleichszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung leisten (§ 187a SGB VI), um geplante Abzüge zu kompensieren. Die DRV berechnet den erforderlichen Betrag kostenlos auf Anfrage. Der große Steuervorteil: Die Zahlungen sind als Sonderausgaben nach § 10 EStG zu 100% absetzbar (zusammen mit anderen Altersvorsorgebeiträgen bis zum Höchstbetrag). Je höher der persönliche Steuersatz, desto attraktiver die Ausgleichszahlung.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung bei Frühverrentung?

Bei Erfüllung der sogenannten 90%-Regel (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V) werden Frührentner Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) — der günstigsten GKV-Option für Rentner. Der Beitragssatz beträgt ca. 14,6% + Zusatzbeitrag auf die gesetzliche Rente. Wer die 90%-Regel nicht erfüllt (z.B. durch längere PKV-Phasen), muss sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Bei der PKV können die Beiträge im Alter erheblich steigen — bis zu 800 EUR/Monat oder mehr.

Was ist FIRE und wie unterscheidet es sich von gesetzlicher Frühverrentung?

FIRE (Financial Independence, Retire Early) ist eine private Strategie: Durch hohes Sparen und ETF-Investitionen wird ein Depot aufgebaut, das dauerhaften Lebensunterhalt aus Entnahmen ermöglicht — nach der 3,5%-Regel (DE-angepasst) bei einem Faktor von 28,5× der Jahresausgaben. Im Gegensatz zur gesetzlichen Frühverrentung entstehen keine dauerhaften Abzüge, das Kapital bleibt im Besitz und kann vererbt werden, und die gesetzliche Rente kann ungekürzt bis 67 weiter anwachsen.

Ab wann kann ich in Deutschland abschlagsfrei früher in Rente gehen?

Es gibt drei Wege: (1) Besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren: für Jahrgänge ab 1964 abschlagsfrei ab 65 — zwei Jahre vor dem Regeleintrittsalter 67; (2) Schwerbehinderte mit GdB ≥ 50 und 35 Jahren Wartezeit: abschlagsfrei ab 65 (Jahrgänge ab 1964); (3) Erwerbsminderungsrente bei medizinisch festgestellter Erwerbsminderung unabhängig vom Alter. Für alle anderen gilt: Rente vor 67 bedeutet dauerhafter Abzug.

Lohnt es sich, Ausgleichszahlungen zu leisten?

Das hängt von Lebenserwartung, Steuersatz und Zeitpunkt der Zahlung ab. Faustregel ohne Steuereffekt: Break-even bei ca. 12–15 Jahren nach Rentenbeginn. Mit Steuereffekt (z.B. 42% + Soli) verkürzt sich der Break-even auf ca. 10–13 Jahre. Wer eine gesunde Lebenserwartung und einen hohen Grenzsteuersatz hat, profitiert tendenziell. Individuelle DRV-Auskunft und Steuerberatung sind Pflicht vor einer Entscheidung.

Was ist der Unterschied zwischen Frühverrentung und Vorruhestand?

Frühverrentung bezeichnet den Bezug gesetzlicher Rentenleistungen vor dem Regeleintrittsalter 67 mit dauerhaften Abzügen. Vorruhestand ist ein betriebliches Konzept: Der Arbeitgeber zahlt ein Überbrückungsgeld (oft im Rahmen eines Sozialplans), bis der Mitarbeiter regulär oder frühzeitig Rente beziehen kann. Vorruhestand ist zeitlich begrenzt und kein Rentenersatz — die Rentenabzüge entstehen trotzdem, wenn der Rentenbeginn vor 67 liegt.

Offizielle Quellen und weiterführende Links

Verwandte Themen

Hinweis: Diese Inhalte dienen ausschließlich zu Informations- und Bildungszwecken und stellen keine Finanzberatung im Sinne des WpHG dar. Investitionen sind mit Risiken verbunden, einschließlich des möglichen Verlusts des eingesetzten Kapitals. Bitte konsultieren Sie einen qualifizierten Finanzberater. Risikohinweise.

Verwandte Artikel