ETF STEUERNAktualisiert: Juni 202620 Min. Lesezeit

Vorabpauschale ETF 2026 — Berechnung, Steuern und Freistellungsauftrag

Die Vorabpauschale ist die jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs. Diese Seite erklärt, wie sie berechnet wird, wie hoch sie 2026 ist, was die Teilfreistellung bedeutet und wie der Freistellungsauftrag angerechnet wird.

Hinweis: Diese Inhalte dienen ausschließlich zu Informations- und Bildungszwecken und stellen keine Finanzberatung im Sinne des WpHG dar. Investitionen sind mit Risiken verbunden, einschließlich des möglichen Verlusts des eingesetzten Kapitals. Bitte konsultieren Sie einen qualifizierten Finanzberater. Risikohinweise.

Das Wichtigste zur Vorabpauschale 2026

  • Die Vorabpauschale wird im Januar für das Vorjahr automatisch von deiner Depotbank abgebucht — keine manuelle Steuererklärung nötig.
  • Basiszins 2025: 2,53% (BMF-Bekanntmachung vom 6.1.2025). Der Basiszins 2026 wird im Januar 2027 bekannt gegeben.
  • Berechnung: VP = ETF-Wert zum 1.1. × 0,70 × Basiszins, abzüglich tatsächlicher Ausschüttungen.
  • Teilfreistellung Aktienfonds: 30% → nur 70% der Vorabpauschale sind steuerpflichtig.
  • Steuersatz: 25% Abgeltungsteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag = effektiv ~26,375% (auf 70% der VP).
  • Der Freistellungsauftrag (1.000 € / 2.000 € für Ehepaare) wird zuerst angerechnet.
  • Keine Doppelbesteuerung: Die bezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf angerechnet. Quelle: § 18 InvStG.
  • Bei Fondswert unter ca. 71.000 € bleibt die VP 2026 typischerweise unter dem Freistellungsauftrag von 1.000 € — abhängig vom aktuellen Basiszins.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Was ist die Vorabpauschale?
  2. 2. Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
  3. 3. Der Basiszins: Grundlage der Berechnung
  4. 4. Teilfreistellung: Was ist steuerpflichtig?
  5. 5. Praxisbeispiel: MSCI World ETF 10.000 €
  6. 6. Freistellungsauftrag optimieren
  7. 7. Ausschüttend vs. Thesaurierend: Was ist besser?
  8. 8. Keine Vorabpauschale: PEA, Depot in Österreich?
  9. 9. Häufige Fragen zur Vorabpauschale

1. Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale (§ 18 Investmentsteuergesetz, InvStG) ist eine Mindestbesteuerung für thesaurierende Investmentfonds — also Fonds und ETFs, die Dividenden und Zinserträge nicht ausschütten, sondern reinvestieren. Sie wurde 2018 mit der Investmentsteuerreform eingeführt und ersetzte die frühere komplizierte "ausschüttungsgleiche Erträge"-Besteuerung.

Das Problem, das die Vorabpauschale löst: Ohne sie könnten Anleger thesaurierende Fonds jahrzehntelang halten und Steuern unbegrenzt stunden — bis zum Verkauf. Der Gesetzgeber möchte eine jährliche Mindestbesteuerung sicherstellen, gleichzeitig aber den Verwaltungsaufwand minimieren. Die Lösung: eine einfache Pauschalberechnung auf Basis des risikolosen Basiszinses.

2. Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Formel Vorabpauschale (§ 18 InvStG):

Basisertrag = Fondsvermögen (1.1.) × 0,70 × Basiszins

Vorabpauschale = Basisertrag − tatsächliche Ausschüttungen im Jahr

VP ≥ 0 (kann nicht negativ werden). VP ≤ tatsächlichem Wertzuwachs des Fonds im Jahr.

Wichtig: Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs des ETFs im Laufe des Jahres begrenzt. Wenn dein ETF im Jahr 2025 z.B. gesunken ist oder null gewachsen ist, beträgt die Vorabpauschale 0 €. Die Steuer wird erst im Januar des Folgejahres fällig (also VP für 2025 → Abbuchung Januar 2026).

3. Der Basiszins: Grundlage der Berechnung

Der Basiszins wird jährlich vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bekannt gegeben, basierend auf dem langfristigen deutschen Staatsanleihen-Zinssatz (Umlaufrendite öffentlicher Anleihen). Er wird Anfang Januar veröffentlicht und gilt für das laufende Steuerjahr.

Tabelle 1: Entwicklung des Basiszinses für die Vorabpauschale
Jahr (Steuerjahr)BasiszinsVorabpauschale? (für 10.000 € MSCI World)
2021-0,45%Nein — negativer Basiszins
2022-0,05%Nein — negativer Basiszins
20232,55%Ja — VP ≈ 12,38 € (steuerpflichtig ≈ 8,67 €, Steuer ~2,29 €)
20242,29%Ja — VP ca. 11,11 € pro 10.000 €
20252,53%Ja — VP ca. 12,27 € pro 10.000 €
2026 (wird Jan. 2027 abgebucht)Noch nicht bekannt (Jan. 2027)Abhängig vom Basiszins 2026

Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Bekanntmachungen der Basiszinsen. VP = Vorabpauschale. Berechnung für Aktienfonds mit 30% Teilfreistellung.

4. Teilfreistellung: Was ist steuerpflichtig?

Die Teilfreistellung (§ 20 InvStG) reduziert die Steuerlast auf ETF-Erträge. Sie gleicht die Körperschaftsteuer aus, die Fonds auf Unternehmensgewinne in ihrem Portfolio bereits zahlen. Für Aktien-ETFs (Aktienquote ≥ 51%) gilt:

Tabelle 2: Teilfreistellung nach Fondstyp (§ 20 InvStG)
FondstypMindest-AktienquoteTeilfreistellungSteuerpflichtiger Anteil
Aktienfonds / Aktien-ETF (inkl. MSCI World)≥ 51%30%70% der Erträge
Mischfonds25–51%15%85% der Erträge
Immobilienfonds (inland)n.a.60%40% der Erträge
Sonstige Fonds / Anleihenfonds< 25%0%100% der Erträge

5. Praxisbeispiel: MSCI World ETF 10.000 €

Annahmen: ETF-Wert am 1.1.2025: 10.000 €. Basiszins 2025: 2,53%. Aktienfonds (MSCI World ETF) → Teilfreistellung 30%. Kein Freistellungsauftrag vorhanden (um Steuerlast zu zeigen).

Schritt 1: Basisertrag10.000 € × 0,70 × 2,53% = 177,10 €
Schritt 2: Vorabpauschale (keine Ausschüttung)177,10 € − 0 € = 177,10 €
Schritt 3: Nach Teilfreistellung 30%177,10 € × 70% = 123,97 € steuerpflichtig
Schritt 4: Abgeltungsteuer 25%123,97 € × 25% = 30,99 €
Schritt 5: Solidaritätszuschlag 5,5%30,99 € × 5,5% = 1,70 €
Gesamte Steuer auf Vorabpauschale 2025:~32,69 € (pro 10.000 € ETF-Wert)

Ohne Kirchensteuer. Angenommen der ETF-Wert ist im Jahr 2025 gestiegen (sonst wäre VP = 0). Quelle: § 18, § 20 InvStG.

Bei einem ETF-Depot von 10.000 € fallen also bei einem Basiszins von 2,53% etwa 32,69 € Vorabpauschale-Steuer pro Jahr an. Bei 50.000 € Fondswert wären es ~163,45 €, bei 100.000 € ~326,90 €. Die Beträge sind im Verhältnis zum Gesamtkapital gering, aber nicht vernachlässigbar.

6. Freistellungsauftrag: So nutzt du ihn optimal

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person, 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare (§ 20 Abs. 9 EStG). Alle Kapitalerträge bis zu diesem Betrag sind steuerfrei. Die Depotbank verrechnet den Freistellungsauftrag automatisch mit der Vorabpauschale, bevor sie die Steuer abbucht.

  • Freistellungsauftrag einrichten: Stelle bei jeder Depotbank, bei der du ein Depot hältst, einen Freistellungsauftrag für den anteiligen Betrag ein. Insgesamt darf die Summe aller Freistellungsaufträge 1.000 € nicht überschreiten.
  • Optimal aufteilen: Teile deinen Freistellungsauftrag auf deine Depotbanken entsprechend der erwarteten Erträge auf. Beispiel: 700 € bei Broker A (großes ETF-Depot), 300 € bei Broker B (kleineres Depot).
  • Ab wann kein Freistellungsauftrag mehr benötigt: Bei sehr kleinen ETF-Depots (z.B. unter ~20.000 € Wert bei 2,53% Basiszins) bleibt die Vorabpauschale-Steuer oft unter dem gesamten Freibetrag — nur wenn du auch Dividenden und andere Zinserträge hast, kann der Freibetrag schnell erschöpft sein.

7. Ausschüttend vs. Thesaurierend: Was ist steuerlich besser?

Seit der Investmentsteuerreform 2018 ist der steuerliche Unterschied zwischen thesaurierenden und ausschüttenden ETFs gering — beide zahlen jährlich Steuern (ausschüttende auf die Dividenden, thesaurierende auf die Vorabpauschale). Trotzdem gibt es Nuancen:

KriteriumThesaurierendAusschüttend
BesteuerungJährliche Vorabpauschale (meist < tatsächliche Dividende)Volle Besteuerung der Ausschüttung jährlich
SteuerstundungGeringfügig besser — Vorabpauschale < DividendenrenditeKeine Steuerstundung auf reinvestierte Dividenden
VerwaltungsaufwandGering — automatische Abbuchung durch DepotbankMittel — Dividenden müssen manuell reinvestiert werden
SparplanIdeal — alles läuft automatischManuelles Reinvestieren verursacht Kosten (Transaktionsgebühren)
Freistellungsauftrag nutzenGut — VP wird angerechnetGut — Dividenden werden angerechnet

Fazit: Thesaurierende ETFs sind für Langzeit-Sparpläne leicht vorteilhaft (weniger Verwaltungsaufwand, minimale Steuerstundung gegenüber der VP). Der Unterschied ist aber nach 2018 stark gesunken. Viel wichtiger als thesaurierend vs. ausschüttend: niedrige TER und breite Diversifikation.

8. Keine Vorabpauschale bei Steuerfreiheit? — PEA und Sonderfälle

Wichtig: In Deutschland gibt es kein Äquivalent zum französischen PEA (Plan d'Épargne en Actions), der ETF-Gewinne nach 5 Jahren vollständig von der IR-Steuer befreit. Das klassische deutsche Wertpapierdepot unterliegt immer der Abgeltungsteuer inkl. Vorabpauschale. Alternativen, die zumindest Steuerstundung ermöglichen:

  • Riester-Rente oder bAV (betriebliche Altersvorsorge): ETFs innerhalb dieser Produkte unterliegen bis zur Auszahlung nicht der Abgeltungsteuer — aber Auszahlungen sind mit dem persönlichen Einkommensteuersatz im Rentenalter zu versteuern.
  • ETF-Police (fondsgebundene Lebensversicherung): Keine Vorabpauschale während der Laufzeit. Günstige Besteuerung bei Auszahlung nach 12 Jahren (Halbeinkünfteverfahren). Nachteil: höhere Kosten als Direktanlage.
  • Depot im Ausland: Steuerpflicht richtet sich nach dem deutschen Steuerrecht (Wohnsitz), nicht nach dem Standort der Depotbank. Ein ETF-Depot in Österreich löst trotzdem deutsche Steuerpflicht aus.

9. Häufige Fragen zur Vorabpauschale

Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Investmentfonds und ETFs. Sie stellt sicher, dass Anleger nicht unbegrenzt Steuern stunden können. Die Depotbank bucht die Steuer automatisch im Januar für das Vorjahr ab — du musst nichts selbst erklären oder berechnen. Gesetzliche Grundlage: § 18 InvStG (Investmentsteuergesetz).

Wie hoch ist die Vorabpauschale 2026?

Die Vorabpauschale für das Steuerjahr 2026 wird erst Anfang 2027 berechnet und abgebucht, nachdem das Bundesministerium der Finanzen den Basiszins 2026 bekannt gegeben hat. Als Orientierung: Bei einem Basiszins von 2,53% (Wert für 2025) und einem ETF-Wert von 10.000 € beträgt die Vorabpauschale-Steuer (inkl. Teilfreistellung 30%, Abgeltungsteuer 25%, Soli) ca. 32,69 €. Der genaue Betrag hängt vom Basiszins 2026 ab, der im Januar 2027 bekannt gegeben wird.

Muss ich bei thesaurierenden ETFs jährlich Steuern zahlen?

Ja, seit 2018 ist eine jährliche Mindestbesteuerung (Vorabpauschale) für thesaurierende ETFs vorgeschrieben. Die Steuer wird automatisch im Januar von deiner Depotbank von deinem Verrechnungskonto abgebucht. Du musst sicherstellen, dass ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto vorhanden ist. Der Freistellungsauftrag (1.000 €/Person) wird vorher verrechnet. Keine Doppelbesteuerung: Die gezahlte Vorabpauschale-Steuer wird beim späteren Verkauf angerechnet.

Was ist die Teilfreistellung und wie hoch ist sie für Aktien-ETFs?

Die Teilfreistellung (§ 20 InvStG) reduziert den steuerpflichtigen Anteil der ETF-Erträge. Für Aktien-ETFs (Aktienquote ≥ 51%) gilt eine Teilfreistellung von 30% — d.h. nur 70% der Vorabpauschale und der Kursgewinne beim Verkauf sind steuerpflichtig. Ein MSCI World ETF qualifiziert sich immer als Aktienfonds. Anleihenfonds haben keine Teilfreistellung (0%). Mischfonds haben 15%.

Muss ich die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben?

Nein. Wenn du ein inländisches Depot hast, erledigt deine Depotbank die Berechnung und Abführung der Vorabpauschale-Steuer automatisch. In der Steuererklärung (Anlage KAP) musst du diese Erträge nur angeben, wenn du die Kirchensteuer über die Depotbank abrechnen lässt oder wenn du deine Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz statt dem Abgeltungsteuersatz versteuern möchtest (Günstigerprüfung). Bei ausländischen Depots musst du die Erträge selbst erklären.

Verwandte Themen

Glossar — Vorabpauschale & ETF-Besteuerung

Vorabpauschale
Jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Investmentfonds in Deutschland (§ 18 InvStG). Wird fällig, wenn die tatsächliche Ausschüttung des Fonds geringer ist als der fiktive Basisertrag. Soll verhindern, dass Anleger die Steuerpflicht dauerhaft durch Thesaurierung aufschieben.
Basisertrag
Fiktiver Mindestertrag eines Investmentfonds, berechnet als: Fondsvermögen zum Jahresanfang × 0,70 × Basiszins. Bei einem ETF-Wert von 10.000€ und Basiszins 2,53% ergibt sich ein Basisertrag von 10.000 × 0,70 × 0,0253 = 177,10€.
Basiszins
Von der Deutschen Bundesbank jährlich ermittelter Zinssatz auf Basis der Rendite langfristiger Bundeswertpapiere, festgelegt vom BMF. Entscheidend für die Vorabpauschale-Berechnung. 2025: 2,53%. 2024: 2,29%. Historisch negativ (2021, 2022).
Teilfreistellung
Steuerliche Begünstigung für Investmentfonds in Deutschland (§ 20 InvStG). Reduziert die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage: Aktienfonds 30%, Mischfonds 15%, Immobilienfonds 60%. Bei einem Aktienfonds-ETF sind effektiv nur 70% der Vorabpauschale und Gewinne steuerpflichtig.
Freistellungsauftrag
Auftrag an Bank oder Broker, Kapitalerträge bis zur Freigrenze steuerfrei zu belassen. Seit 2023: 1.000€ pro Person (2.000€ für Ehepaare). Wichtig: bei mehreren Banken/Brokern muss der Freistellungsauftrag aufgeteilt werden. Nicht in Anspruch genommene Freibeträge können nicht auf andere Jahre übertragen werden.
Thesaurierender ETF
ETF, der Dividenden und Erträge automatisch reinvestiert statt sie auszuschütten. Stärkerer Zinseszinseffekt als ausschüttende ETFs, aber Vorabpauschale fällig. Für langfristige Anleger mit niedrigem Steuersatz oder ungenutztem Freibetrag oft vorteilhafter.
Ausschüttender ETF
ETF, der Dividenden und Erträge regelmäßig (quartalsweise oder jährlich) an Anleger auszahlt. Keine Vorabpauschale, da Erträge direkt besteuert werden. Vorteilhaft für Anleger, die laufende Einnahmen wünschen oder den Freistellungsauftrag gut ausschöpfen können.
InvStG (Investmentsteuergesetz)
Bundesgesetz, das die Besteuerung von Investmentfonds (inkl. ETFs) in Deutschland regelt. Grundlegend reformiert zum 01.01.2018. Zentrale Paragraphen für ETF-Anleger: § 18 (Vorabpauschale), § 20 (Teilfreistellung), § 19 (Verkauf von Investmentanteilen).

Quellen