Die Regelaltersgrenze liegt seit 2012 für alle Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren. Wer früher in Rente möchte: 35 Beitragsjahre ermöglichen ab 63 mit Abzügen, 45 Beitragsjahre ermöglichen ab 65 abschlagsfrei. Alle Regeln, Jahrgangstabellen und Strategien.
Das Renteneintrittsalter in Deutschland war lange Zeit 65 Jahre. Mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz von 2007 wurde die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben — als Reaktion auf steigende Lebenserwartung und den demografischen Wandel.
Für Jahrgänge ab 1964 gilt vollständig das Renteneintrittsalter 67 ohne Übergangsregelung. Für frühere Jahrgänge galten Übergangsregelungen mit monatlichen Schritten. Rechtliche Grundlage: § 35 SGB VI (Regelaltersrente).
| Jahrgang | Regelaltersgrenze | Frühest. Rente (35 Jahre) | Abschlagsfrei früher (45 Jahre) |
|---|---|---|---|
| 1955 | 65 Jahre 9 Monate | 63 Jahre | 63 Jahre |
| 1957 | 66 Jahre | 63 Jahre | 63 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre 2 Monate | 63 Jahre | 63 Jahre |
| 1961 | 66 Jahre 6 Monate | 63 Jahre | 63 Jahre |
| 1963 | 66 Jahre 10 Monate | 63 Jahre | 64 Jahre 10 Monate |
| Ab 1964 | 67 Jahre | 63 Jahre (mit Abzügen) | 65 Jahre (abschlagsfrei) |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz 2007, SGB VI.
Rentenbeginn
67 (Jhg. ab 1964)
Wartezeit
5 Jahre
Abzüge
Kein Abzug
Standardrente. Für alle Versicherten nach der allgemeinen Wartezeit. Beitragshöhe unerheblich — nur Mindestwartezeit und Regelalter.
Rentenbeginn
Ab 63 (Jhg. ab 1964)
Wartezeit
35 Jahre
Abzüge
0,3%/Monat vor 67, max. 14,4%
Ermöglicht Rentenbeginn vor 67. Jeder Monat früher: 0,3% dauerhafter Abzug. Bei Rentenbeginn mit 63: 48 Monate × 0,3% = 14,4% Abzug.
Rentenbeginn
65 (Jhg. ab 1964)
Wartezeit
45 Jahre
Abzüge
Kein Abzug
Abschlagsfrei 2 Jahre früher. ALG II (Bürgergeld) zählt NICHT. Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und Wehrdienstzeiten zählen.
Rentenbeginn
65 abschlagsfrei, ab 62 mit Abzügen (Jhg. ab 1964)
Wartezeit
35 Jahre
Abzüge
Max. 10,8% (ab 62)
Festgestellter GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 50 erforderlich. Anerkennung durch Versorgungsamt.
Rentenbeginn
Sonderregelung
Wartezeit
25 Jahre Bergbau
Abzüge
Produktionsabhängig
Sonderregelung für bestimmte Berufsgruppen im Bergbaubereich. Stark rückläufig relevante Personenzahl.
Wer 35 Beitragsjahre hat und die Altersrente für langjährig Versicherte (§ 36 SGB VI) beantragt, kann bereits ab 63 in Rente gehen. Der Preis: 0,3% Rentenkürzung pro Monat vor der Regelaltersgrenze — dauerhaft und lebenslang (§ 77 SGB VI).
| Rentenbeginn | Monate vor 67 | Abzug | Rente (Basis 1.836 EUR) |
|---|---|---|---|
| Mit 67 | 0 | 0% | 1.836 EUR |
| Mit 66 | 12 | 3,6% | 1.770 EUR |
| Mit 65 | 24 | 7,2% | 1.704 EUR |
| Mit 64 | 36 | 10,8% | 1.638 EUR |
| Mit 63 | 48 | 14,4% | 1.572 EUR |
Standardrentner mit 45 Entgeltpunkten × 40,79 EUR = 1.836 EUR brutto/Monat ohne Abzüge.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI) ist die einzige Möglichkeit für Jahrgänge ab 1964, abschlagsfrei vor 67 in Rente zu gehen. Voraussetzung: 45 Jahre Wartezeit.
Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben besondere Rentenrechte. Die Anerkennung erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt auf Antrag.
| Rentenbeginn | Jahrgang ab 1964 | Abzug | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
| Abschlagsfrei | Ab 65 | 0% | GdB ≥ 50, 35 Jahre Wartezeit |
| Mit Abzügen | Ab 62 | Max. 10,8% (36 Monate × 0,3%) | GdB ≥ 50, 35 Jahre Wartezeit |
Wer über das 67. Lebensjahr hinaus arbeitet und die Rente aufschiebt, erhält dauerhaft höhere Rentenleistungen. § 77 SGB VI sieht vor: Für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze erhöht sich der Zugangsfaktor um 0,5%.
| Rentenbeginn | Monate nach 67 | Zuschlag | Rente (Basis 1.836 EUR) |
|---|---|---|---|
| Mit 67 | 0 | 0% | 1.836 EUR |
| Mit 68 | 12 | +6% | 1.946 EUR |
| Mit 69 | 24 | +12% | 2.056 EUR |
| Mit 70 | 36 | +18% | 2.167 EUR |
Basis: 45 EP × 40,79 EUR = 1.836 EUR brutto/Monat. Weiterarbeit nach 67 bringt zusätzliche Entgeltpunkte — effektive Rentensteigerung noch höher.
| Zeitart | Zählt für 5 Jahre | Zählt für 35 Jahre | Zählt für 45 Jahre |
|---|---|---|---|
| Pflichtbeiträge Arbeit | Ja | Ja | Ja |
| Freiwillige Beiträge (§ 7 SGB VI) | Ja | Ja | Ja |
| Kindererziehungszeiten (bis 3 J./Kind) | Ja | Ja | Ja |
| Pflegezeiten (SGB XI) | Ja | Ja | Ja |
| Wehr-/Zivildienst | Ja | Ja | Ja |
| Krankengeld (mit Beitrag) | Ja | Ja | Ja |
| ALG I (Arbeitslosengeld) | Ja | Ja | Bedingt (letzten 2 J. vor Rente nicht) |
| ALG II / Bürgergeld | Nein | Nein | Nein |
| Studium (ohne Beiträge) | Nein | Bedingt (Anrechnungszeit) | Nein |
| Schulzeiten | Nein | Bedingt (Anrechnungszeit) | Nein |
Das Renteneintrittsalter 67 hat eine wichtige Bedeutung für FIRE-Planende (Financial Independence, Retire Early): Wer mit 50 oder 55 aus dem Erwerbsleben ausscheidet, kann die gesetzliche Rente bis 67 weiter anwachsen lassen — ohne Abzüge.
Phase 1 (z.B. 50–67): ETF-Depot-Entnahme nach 3,5%-Regel deckt Lebenshaltungskosten. Keine gesetzliche Rente. GRV-Ansprüche wachsen nicht mehr (keine neuen Beitragszahlungen), aber verfallen auch nicht.
Phase 2 (ab 67): Gesetzliche Rente tritt hinzu — basierend auf Beitragsjahren bis Renteneintritt mit 50. Das reduziert die erforderliche ETF-Entnahme erheblich und verlängert die Lebenszeit des Depots.
Beispiel: Rente mit 50 nach 25 Beitragsjahren
25 EP × 40,79 EUR = ca. 1.020 EUR brutto/Monat ab 67
→ ETF-Entnahmebedarf sinkt ab 67 um ca. 850 EUR netto/Monat
Bürgergeld/ALG II-Zeiten zählen nicht zur 45-jährigen Wartezeit — ein weit verbreitetes Missverständnis, das viele Jahre Planungsunsicherheit verursacht.
Der 0,3%/Monat-Abzug gilt lebenslang — er wird NICHT ab dem 67. Lebensjahr aufgehoben. Wer mit 63 in Rente geht, hat dauerhaft 14,4% weniger.
Studium, Selbstständigkeit, Elternzeit ohne Kindererziehungszeiten: Fehlende Beitragsjahre können durch freiwillige Beiträge (§ 7 SGB VI) geschlossen werden — aber nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Viele Deutsche wissen nicht, wie viele Beitragsjahre und Entgeltpunkte sie angesammelt haben. Die kostenlose DRV-Rentenauskunft (ab 27) ist Pflicht für jede ernsthafte Rentenplanung.
Für Jahrgänge ab 1964 gilt: abschlagsfrei mit 67 Jahren (Regelaltersgrenze, § 35 SGB VI). Mit 35 Beitragsjahren können Sie ab 63 in Rente gehen — mit dauerhaftem Abzug von 0,3% pro Monat vor 67 (max. 14,4% bei 48 Monaten früher). Mit 45 Beitragsjahren (besonders langjährig Versicherte) können Jahrgänge ab 1964 abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen. Für Schwerbehinderte (GdB ≥ 50): ab 65 abschlagsfrei, ab 62 mit max. 10,8% Abzug.
Die Regelaltersgrenze 67 gilt für alle Jahrgänge ab 1964. Sie wurde durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz 2007 schrittweise von 65 auf 67 angehoben — als Reaktion auf steigende Lebenserwartung und demografischen Wandel. Wer das 67. Lebensjahr vollendet hat, kann unabhängig von der Beitragszeit Altersrente beziehen — vorausgesetzt, die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren ist erfüllt.
Mit 45 Jahren Wartezeit (besonders langjährig Versicherte, § 38 SGB VI) können Jahrgänge ab 1964 abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen — zwei Jahre früher als die Regelaltersgrenze. Zur 45-jährigen Wartezeit zählen Beitragsjahre, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und Wehrdienstzeiten. Wichtig: ALG II (Bürgergeld)-Zeiten zählen NICHT für die 45-Jahres-Regel.
Ja — § 77 SGB VI sieht vor: Für jeden Monat, den Sie nach dem 67. Lebensjahr mit dem Rentenbeginn warten, erhöht sich Ihre Rente dauerhaft um 0,5%. Bei 24 Monaten Aufschub (Rentenbeginn mit 69): 12% dauerhaft höhere Rente. Dazu kommen weitere Entgeltpunkte durch Weiterbeschäftigung. Ab dem 67. Lebensjahr können Sie auch Rente beziehen und gleichzeitig unbegrenzt hinzuverdienen — ohne Rentenkürzung.
Es gibt 5 Hauptarten: (1) Regelaltersrente (§ 35): ab 67, allgemeine Wartezeit 5 Jahre. (2) Altersrente für langjährig Versicherte (§ 36): ab 63 mit Abzügen, 35 Jahre Wartezeit. (3) Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38): ab 65 abschlagsfrei, 45 Jahre Wartezeit. (4) Altersrente für Schwerbehinderte (§ 37): ab 65 abschlagsfrei oder ab 62 mit max. 10,8% Abzug. (5) Altersrente für Bergleute (§ 40): Sonderregelung für Bergbauberufe.
Das Regeleintrittsalter 67 ist der zentrale Planungsanker: Alle Beitragsjahre-Zählungen und Abzugsberechnungen beziehen sich darauf. Für FIRE-Planende: Wer mit 50–55 aus dem Erwerbsleben ausscheidet, kann die gesetzliche Rente bis 67 anwachsen lassen (keine neuen Beiträge, aber keine Abzüge). Ab 67 tritt die gesetzliche Rente als zusätzlicher Einkommensbaustein ein, was den ETF-Entnahmebedarf senkt.
Derzeit (Stand 2026) gibt es keine gesetzlich beschlossene Anhebung über 67 hinaus. Politisch und wissenschaftlich wird eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung diskutiert — was implizit eine schrittweise Anhebung bedeuten würde. Die Rentenkommission hat 2020 entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Eine endgültige Entscheidung des Gesetzgebers ist Stand 2026 noch nicht getroffen.
Für die Regelaltersrente (§ 35 SGB VI) genügen 5 Jahre allgemeine Wartezeit. Wer diese 5 Jahre nicht erreicht, hat keinen gesetzlichen Rentenanspruch — in diesem Fall greifen ggf. andere Sozialleistungen (Grundsicherung im Alter nach SGB XII). Freiwillige Beiträge zur GRV (§ 7 SGB VI) können bis kurz vor dem 45. Lebensjahr geleistete Pflichtbeiträge ergänzen, um die Mindestwartezeit zu erfüllen.
Deutsche Rentenversicherung — Altersrenten
DRV: Alle Altersrentenarten und Voraussetzungen
§ 35–40 SGB VI — Altersrentenarten
Gesetzliche Grundlagen für alle Altersrentenarten
§ 77 SGB VI — Zugangsfaktor
Regelung zu Rentenabzügen und -zuschlägen
DRV — Rentenauskunft online
Kostenlose Renteninformation und -auskunft
BMAS — Rente und Altersvorsorge
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
DRV — Rentenversicherungsbericht 2024
Aktueller Jahresbericht zur gesetzlichen Rentenversicherung
Altersvorsorge Übersicht
Alle Altersvorsorge-Themen
Frühverrentung Deutschland
Abzüge, Ausgleichszahlungen und FIRE
Gesetzliche Rentenversicherung
GRV: Entgeltpunkte und Rentenhöhe
Wie viel brauche ich für die Rente?
Rentenlücke und Zielkapital
FIRE — Finanzielle Unabhängigkeit
Früh aufhören ohne gesetzliche Abzüge
Einkommensquellen im Rentenalter
Alle Einkommensquellen ab 67